1. Scope of application

  1. These General Terms and Conditions (hereinafter “GTC“) apply to the provision and use of the Cosuno platform as a software-as-a-service (SaaS) (hereinafter and specified in Section 2.2 the “platform“) by Cosuno Ventures GmbH, Brunnenstraße 24, 10119 Berlin (hereinafter “Cosuno“). The services offered by Cosuno are exclusively directed to business persons within the meaning of § 14 BGB (hereinafter “Customer“, together with Cosuno the “Parties“).
  2. Deviations from these GTC shall only be deemed agreed if they have been expressly confirmed in writing by Cosuno. In particular, the mere failure of Cosuno to object to general terms and conditions of the customer shall not result in these being deemed agreed. This shall also apply if Cosuno performs services without reservation in the knowledge that the customer’s terms and conditions contradict or deviate from these General Terms and Conditions.
  3. Cosuno may notify the customer of an amendment to these GTC for good cause, in particular in the event of changes in the legal situation, supreme court rulings, the platform or market conditions, indicating the material changes. The amended GTC shall be deemed to be agreed if the customer has not objected to the amendment within one month after receiving the notification and Cosuno has specifically pointed out this consequence to the customer when notifying him of the amendments. Changes to the service content agreed with the customer require the express consent of the customer, irrespective of the above provisions.

2. Conclusion of contract, purpose of contract

  1. Cosuno offers a free 7-day trial version (the “Trial Version“) as well as a paid full subscription to the platform.
  2. A contract for the free use of the trial version is concluded as follows: Within the scope of the registration to the platform, the customer confirms the validity of these GTC for the contractual relationship with Cosuno. Online registration for the platform without inclusion of these GTC is not possible. By clicking on the registration button, the customer makes an offer to Cosuno to conclude a free usage contract (if the customer only subscribes to the trial version, the “contract“) based on these GTC. The contract shall only be concluded when Cosuno has accepted the customer’s offer by sending an acceptance email.
  3. A contract for the paid full subscription to the platform (if the customer subscribes to the paid full subscription to the platform, the “contract“) shall be concluded between the parties by mutual signature of the separate offer of Cosuno.
  4. Through the platform, contractors can intelligently manage the engagement of subcontractors in construction projects (the “contract“). The platform includes in the paid full subscription in particular the following functions usable by the customer:
    1. Planning the use of subcontractors on construction projects of the customer
    2. Submitting bids to subcontractors to work on customer’s construction projects
    3. Communicating with subcontractors on advertised bids
  5. The scope of services of the trial version is determined by Cosuno at its sole discretion. The customer has no right to the retention of certain functions or the certain design of the platform by Cosuno.

3. Use of the platform by the customer

  1. The customer may use the access to the platform exclusively himself for the purpose of the contract. The customer undertakes to take appropriate security precautions to ensure that access to the platform is not used by unauthorized persons. Such security precautions include, in particular, the use of a secure password.
  2. The customer may only post data, texts, images and other content on the platform which he is entitled to use accordingly and which does not violate applicable law or the rights of third parties. Cosuno is entitled to block content posted by the customer if there is a reasonable suspicion that this content is illegal, violates these GTC or infringes the rights of third parties.
  3. The customer shall indemnify Cosuno against all claims of third parties, in particular claims due to copyright, competition, trademark and data protection law violations, which should be raised against Cosuno in connection with the use of the platform by the customer. This indemnification shall also include the reimbursement of reasonable costs incurred or incurred by Cosuno as a result of a legal prosecution or defense.
  4. For optimal use of the platform, Cosuno advises the use of the browser types Google Chrome, Mozilla Firefox or Internet Explorer in their respective current version as well as the admission of cookies in the settings of the browser used. If these technical requirements are not met by the customer, restrictions on the usability of the platform may occur under certain circumstances. Cosuno is not responsible for such restrictions.

4. Contracts concluded via the platform

  1. Customer is free in the paid full subscription (and – if the trial version contains this feature at the given time – in the trial version) of the platform to conclude contracts with subcontractors for cooperation in construction projects via the platform (“Subcontract Agreement”). The test version contains Parties to the Subcontractor Agreement are exclusively the Customer and the respective subcontractor; Cosuno is not a party to the subcontractor Agreement. The content of the subcontractor Agreement shall be governed exclusively by the agreements between the Customer and the respective subcontractor. It is thereby the sole responsibility of the customer and the respective subcontractor to comply with legal provisions in the award and pricing of subcontractor contracts.
  2. The performance of the contractual obligations under the subcontract agreement is the sole responsibility of the parties to the subcontract agreement. Cosuno shall not owe the performance of any party’s obligations under the subcontract agreement, nor shall Cosuno assume any warranty, guarantee or liability with respect to the subcontract agreement.

5. Special Services of Cosuno

  1. If agreed between the Parties, Cosuno shall provide individual special services to the Customer in addition to the provision of the platform, e.g. in the area of setup assistance or software customization (the “Special Services“).
  2. Cosuno shall provide the Special Services in accordance with the agreed terms and conditions and shall receive the remuneration specified in the offer or other individual agreement between the parties.

6. Availability

  1. Cosuno does not owe the establishment and maintenance of the data connection between the customer’s IT systems and the handover point. “Transfer point” is the router output of the data center of Cosuno or its subcontractor through whose server the platform is operated. Cosuno is not responsible for malfunctions beyond the handover point. The customer is responsible for the procurement and maintenance of the hardware and connections to public telecommunication networks required by him. The customer shall bear the costs of setting up the online connection and maintaining it on the customer’s side. Cosuno shall not be liable for the security, confidentiality or integrity of data communication conducted via third party communication networks. Cosuno shall also not be liable for disruptions in data transmission that have their cause in technical errors or configuration problems on the part of the customer.
  2. The availability of the platform owed by Cosuno is in the paid full subscription of the platform at least 99% in the contract year average.
  3. The customer has no claim to an uninterrupted, complete or trouble-free usability of the platform at any time. Cosuno shall only owe the suitability of the platform for the purpose of the contract within the scope of the availability pursuant to Section 5.2. The parties therefore understand “availability” to mean the essential technical usability and accessibility of the functions of the platform. Times during which availability of the platform is not given due to a fault or for other reasons shall be deemed “downtimes“. “Customary business hours” are Monday to Friday (public holidays in Berlin excluded) between 09:00 and 18:00.
  4. When calculating availability, downtimes are not taken into account
    1. in which the platform cannot be accessed due to technical or other problems for which Cosuno is not responsible (force majeure, fault of third parties, errors in the IT systems of the customer or third-party service providers acting on his behalf, etc.);
    2. which are due to a breach of the customer’s obligations to cooperate, in particular a delayed or incomplete transmission of an error message;
    3. which are incurred for maintenance work during Usual Business Hours of up to five hours per month; or
    4. which are incurred for maintenance work outside Usual Business Hours of up to twenty hours per month
  5. In the trial version, Cosuno does not owe the customer any specific availability of the platform. Cosuno is free to prevent the customer’s access to the platform at any time or to take the platform off the market.

7. Operation and modifications of the Platform.

  1. Cosuno endeavors to ensure that the platform is always state of the art. Cosuno shall be entitled to periodically perform and/or introduce updates, new versions or upgrades of the platform (hereinafter uniformly referred to as “Updates“) in order to adapt the platform to new technical or business needs, implement new features or make changes to existing functionalities of the platform.
  2. If and to the extent that an Update substantially restricts the Customer’s use of the platform for the purpose of the agreement (such Update hereinafter referred to as a “Substantial Change”), Cosuno shall inform the Customer in the paid full subscription to the platform in writing about the introduction of the Substantial Change no later than four (4) weeks before it takes effect (a “Change Notice“). If the Customer does not object to the Material Change within a period of two (2) weeks from receipt of the written notice of change (the “Notice of Objection“), the Material Change shall become part of the contract concluded with the Customer. Cosuno shall inform the Customer with each Amendment Notice of its rights under Section 6.2, in particular (i) the right to object, (ii) the period of time provided for this purpose and (iii) the legal consequences of an objection to the Material Amendment not declared in due time.
  3. If the customer objects to the Material Modification, Cosuno shall continue to make the platform available to the customer for use without the Material Modification, unless this is impossible for technical or business organization reasons or unreasonable for Cosuno. In such a case, the customer shall have the right to terminate the contract extraordinarily for good cause within a period of four weeks (the “Exercise Period“). If the customer does not exercise its right of termination, the Material Modification shall become part of the contract. The Exercise Period shall commence as soon as Cosuno has informed the customer in writing of (i) the non-suitability of the contract to continue without the Material Modification, (ii) the special right of termination and (iii) the legal consequences of the expiry of the Exercise Period.

8. Compensation and payment terms.

  1. The use of the trial version is free of charge.
  2. The remuneration for the use of the platform in the paid full subscription by the Customer and the respective payment terms shall be governed by the offer signed by the Parties, incorporating any amendments permitted under these GTC (the “Offer“).
  3. All fees and prices shown by Cosuno are net prices plus statutory value added tax. The remuneration shall be paid annually in advance, unless otherwise agreed (in particular in the offer)
  4. Cosuno shall be entitled to adjust the agreed remuneration annually in an appropriate amount for future payment periods to compensate for increases in personnel and other costs. Cosuno shall notify the customer of these price adjustments and the effective date of the price adjustment in text form no later than four (4) weeks before they take effect. If the price increase amounts to more than 7% of the previous price, the customer may object to this price increase within a period of two (2) weeks from receipt of the notification. If the customer objects to a change within the meaning of this clause 11 in due form and time, the contractual relationship shall be continued under the previous conditions. Cosuno reserves the right in this case to terminate the contractual relationship extraordinarily with a notice period of one month to the end of the month.
  5. If agreed between the parties, Cosuno shall provide services in addition to the provision of the platform, e.g. for the adaptation of the platform to the individual needs and wishes of the customer (the “Services“). An agreement on this is reached by selecting the relevant service contents in the context of signing the offer. Cosuno shall provide the Services in accordance with the provisions of the Offer and shall receive the remuneration provided for in the Offer in return. If the offer does not contain any provisions regarding the period for the provision of the services, the parties shall reach a separate agreement on this.
  6. The customer is obligated to provide all acts of cooperation required for the services (e.g. communication of technical information on the customer’s IT systems)

9. Warranty for defects in quality and title.

  1. Cosuno warrants that the platform is not afflicted with any defects in quality or title (hereinafter “defects“) that more than insignificantly impair the suitability of the platform for the purpose of the contract. Insignificant impairments shall not be deemed to be a defect.
  2. The customer is obliged to notify Cosuno immediately of any defects that occur. Cosuno will eliminate defects in the platform that have occurred and have been properly reported within a reasonable period of time.

10. Liability

  1. The strict liability according to § 536 a para. 1 BGB for defects of the platform already existing at the time of the conclusion of the contract is excluded, unless the defect concerns a characteristic of the platform that is essential for the purpose of the contract.
  2. Cosuno shall be liable for damages in the event of (i) intentional or grossly negligent fault on the part of Cosuno or its legal representatives or vicarious agents, (ii) negligent breach of an essential contractual obligation (cardinal obligations) on the part of Cosuno or its legal representatives or vicarious agents, but limited to typical damages, foreseeable at the time of the conclusion of the contract, or (iii) negligence of Cosuno or its legal representatives or vicarious agents causing injury to life, body or health, (iv) or mandatory legal liability of Cosuno or its legal representatives or vicarious agents.
  3. A possible contributory negligence of the customer shall be credited. Cosuno shall be liable in particular for the recovery of data only to the extent that the customer has taken all necessary and reasonable data backup precautions and has ensured that the data can be reconstructed with reasonable effort from data material that is kept ready in machine-readable form.
  4. This liability provision is final (item 4 remains unaffected). It shall apply with regard to all claims for damages, irrespective of their legal basis, in particular also with regard to pre-contractual or ancillary contractual claims. It shall also apply in favor of Cosuno’s legal representatives and vicarious agents if claims are asserted directly against them.
  5. The customer is obligated to immediately notify Cosuno in writing of any damages within the meaning of the above liability provisions or to have Cosuno record such damages so that Cosuno is informed as early as possible and may still be able to mitigate damages in cooperation with the customer.

11. Use in breach of contract, damages.

  1. For each case in which a contractual service is used without authorization in the customer’s area of responsibility (e.g. if the customer registers for a further test version after expiration of the first test period in violation of the contract), the customer shall in each case pay damages in the amount of the remuneration that would have been incurred for the contractual use within the framework of the minimum contract period applicable to this service. The customer reserves the right to prove that the customer is not responsible for the unauthorized use or that there is no damage or significantly less damage.
  2. Cosuno remains entitled to claim further damages.

12. Limitation

  1. Claims of the customer based on the breach of an obligation not consisting in a defect shall become statute-barred within one year beginning with the accrual of the claim, unless there is intent or gross negligence. This does not apply if the customer’s damage in question is personal injury. Claims for personal injury shall become time-barred within the statutory limitation period.
  2. Rescission or reduction are ineffective if the claim for the performance or the customer’s claim for subsequent performance is time-barred.

13. Rights of use.

  1. The platform is protected by copyright. The sole owner of all intellectual and industrial property rights is Cosuno. Cosuno warrants that the general operation of the platform is legally permissible, does not violate any laws, regulations or guidelines and, in particular, does not infringe any third-party rights. Cosuno undertakes to indemnify the customer against justified claims of third parties due to the operation of the platform and to compensate the customer for any damage incurred in this context (including reasonable costs of legal defense) in accordance with clause 9.
  2. The customer is granted the non-transferable, non-exclusive right, limited in time to the duration of the contract, to use the platform via the Internet for the agreed contractual purpose. The customer shall not be granted any rights beyond this. In particular, the customer is not entitled to have the platform or data of Cosuno used by third parties, to make them accessible to third parties or to use them in any other way outside the purpose of the contract.

14. Set-off, retention, reduction.

  1. The customer has a right of set-off, reduction and/ or a right of retention against Cosuno only if his respective counterclaim has been legally established, is undisputed or has been acknowledged by Cosuno.
  2. In addition, the customer may only exercise a right of retention if the counterclaim is based on the same contractual relationship.
  3. The customer’s right to reclaim remuneration actually not owed remains unaffected by the restriction of item 13.1.

15. Term, Termination

  1. The term of the contract and the terminability in the paid full subscription to the platform are governed by the provisions of the offer. If the offer does not contain any information on the term or terminability, the term of the contract shall be one (1) year and shall be automatically extended by one (1) additional year if the contract is not terminated in writing by one of the parties in compliance with a notice period of at least three (3) months prior to the expiration of the term.
  2. The right of both parties to extraordinary termination of this contract for good cause remains unaffected. An important reason exists for the respective other contracting party in particular if:
    1. one of the parties seriously breaches its contractual obligations and therefore the other party can no longer reasonably be expected to adhere to the contract;
    2. the customer is in arrears with the payment of due fees or other remunerations by more than two (2) months even after the expiry of a reasonable period set by Cosuno to remedy the situation;
    3. insolvency proceedings are applied for, opened or rejected in respect of all or part of the assets of a party;
    4. in the case of one of the parties a ground for insolvency within the meaning of §§ 17 – 19 InsO is present;
    5. the financial circumstances of one of the parties deteriorate to such an extent that proper performance of the contract can no longer be expected, even if there is no reason for insolvency within the meaning of §§ 17 – 19 InsO.
  3. Any termination requires the written form.
  4. The contract for the use of the trial version of the Platform has a term of 7 days (the “Fixed Term“). The contract may be terminated by either party at any time without notice. After the end of the fixed term, the contract ends automatically. A transfer to the paid full subscription of the platform occurs only upon conclusion of a corresponding paid contract. The customer is not entitled to register again for the use of the trial version after the end of the fixed term.
  5. Cosuno points out to the customer that he himself is responsible for the timely backup of his data files before termination of the contract. Cosuno will undertake reasonable cooperative actions in this context within the scope of the paid full subscription to the platform. For technical reasons, Cosuno cannot generally guarantee access by the customer to his data files after termination of the contract. During the term of the contract, Cosuno will not delete any data fed into the platform by the customer, unless Cosuno is legally obligated to do so (e.g. due to infringements of rights by the data fed in by the customer)

16. Secrecy

  1. The parties undertake to keep secret for an unlimited period of time all confidential information of which they become aware within the framework of the contractual relationship and which has already come to their knowledge and not to disclose it – unless this is necessary to achieve the purpose of the contract – or to use it in any other way. Confidential information is all information and documents of the respective other party, which are marked as confidential or are to be regarded as confidential from the circumstances, in particular information about operational processes, business relationships, further company and business secrets, know-how, all work results as well as the business model of Cosuno.
  2. Excepted from the obligation are such confidential information,.
    1. which was demonstrably already known to the respective other party during the initiation of the contract or subsequently becomes known from a third party, without thereby violating a confidentiality agreement, statutory provisions or official orders;
    2. which were publicly known, insofar as this is not based on a breach of this Agreement;
    3. that must be disclosed due to legal obligations or by order of a court or authority. To the extent permissible and possible, the party obliged to disclose shall inform the other party in advance in such case and give him the opportunity to oppose the disclosure.
  3. Any disclosure of confidential information to third parties requires the express written consent of the respective other party, unless other arrangements are expressly made.
  4. The parties shall ensure by suitable contractual agreements that the employees and contractors working for them shall also refrain from any own utilization or disclosure of confidential information for an unlimited period of time. The parties shall disclose confidential information to employees and contractors only to the extent that they need to know the information for the performance of this contract.
  5. The customer agrees that Cosuno may publish the cooperation of the parties for advertising purposes, e.g. in the form of a press release, a mention on the homepage or on social media profiles. The Customer also permits Cosuno to use the Customer’s company logo in this context. The customer may revoke its consent pursuant to this Clause 15.5 by written notice to Cosuno at any time with effect for the future.

17. Data protection, data use.

  1. Cosuno treats personal data of the customer according to data protection standards and specifications. Cosuno is a processor in the sense of Art. 28 DSGVO only in relation to such customers who feed personal data of their customers into the platform. The customer is obliged to notify Cosuno in advance of the intention to feed personal data of its own customers into the platform; in this case, the parties are obliged to conclude a separate order processing agreement.
  2. Cosuno is entitled to make data fed into the platform by the customer to its subcontractors accessible to other customers within the framework of the platform, provided that this is not personal data and no business secrets of the customer are affected.
  3. Cosuno is entitled to use data fed into the platform by the customer regarding its contractual relationships with subcontractors in anonymized or aggregated form. Cosuno will do so in particular to improve existing functions of the platform or to provide new functions of the platform.

18. Closing Provisions.

  1. Should individual provisions of these GTC be or become invalid or unenforceable in whole or in part, or should they not contain a provision that is necessary in itself, this shall not affect the validity of the remaining provisions. In place of the invalid or unenforceable provision or to fill the regulatory gap, the legally permissible provision shall be deemed to be agreed retroactively, which corresponds as far as possible to what the parties would have wanted or would have been agreed by the parties according to the sense and purpose, if they had considered the invalidity or impracticability of the relevant provision or the regulatory gap.
  2. If these GTC refer to a written form or communication, the sending of an e-mail shall also suffice in each case.
  3. The contract and the other contractual documents are subject to the laws of the Federal Republic of Germany, excluding the German conflict of laws and the UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods.
  4. For all disputes arising from or in connection with the contract or the GTC, including their validity, the Potsdam Regional Court shall have exclusive jurisdiction, to the extent permitted by law.

16 June 2021

1. Geltungsbereich und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Bereitstellung und Nutzung der Cosuno-Plattform als Software-as-a-Service (SaaS) (nachfolgend und konkretisiert in Ziffer 2 „Plattform“) durch die Cosuno Ventures GmbH, Boxhagener Straße 77-78, 10245 Berlin (nachfolgend „Cosuno“). Die durch Cosuno angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“, gemeinsam mit Cosuno die „Parteien“).
  2. Abweichungen von diesen AGB gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von Cosuno ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Insbesondere die bloße Unterlassung eines Widerspruchs durch Cosuno gegen allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden führt nicht dazu, dass diese als vereinbart gelten. Das gilt auch, wenn Cosuno in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.
  3. Aus wichtigem Anlass, insbesondere bei Veränderungen der Rechtslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der Plattform oder der Marktgegebenheiten ist Cosuno zur Änderung dieser AGB berechtigt. Cosuno wird dem Kunden eine Änderung dieser AGB mitteilen. Die geänderten AGB gelten als vereinbart, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Erhalt der Mitteilung widersprochen hat und Cosuno den Kunden bei Mitteilung der Änderungen auf diese Folge besonders hingewiesen hat. Änderungen des mit dem Kunden vereinbarten Leistungsinhalts bedürfen unabhängig von den vorstehenden Regelungen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.

2. Vertragsschluss, Vertragszweck, Leistungsumfang

  1. Ein Vertrag über die Bereitstellung und Nutzung der Plattform (nachfolgend „Vertrag“) kommt zwischen den Parteien durch die Bestellung des Kunden auf Basis des separaten Angebots von Cosuno (nachfolgend „Angebot“) zustande.
  2. Über die Plattform können Bauunternehmer die Beauftragung von Nachunternehmern in Bauprojekten intelligent verwalten (der „Vertragszweck“).
  3. Cosuno unterscheidet zwischen den Leistungs-Paketen Bronze, Silber und Gold. Die Leistungs-Pakete variieren hinsichtlich des enthaltenen Funktionsumfangs und der enthaltenen Anzahl an innerhalb eines Abrechnungszeitraums über die Plattform neu aktivierbaren Projekten. Der konkret vereinbarte Leistungs- und Funktionsumfang ergibt sich aus dem Angebot und dem vom Kunden auf Basis des Angebots gebuchten Leistungs-Paket.
  4. Der Vertragszeichner und die Administratoren fungieren Cosuno gegenüber – jeweils einzelvertretungsberechtigt – als Ansprechpartner für die verbindliche Behandlung aller die Durchführung des Vertrags betreffenden Fragen. Der Kunde ist berechtigt, in Textform andere Ansprechpartner zu benennen. Bei Ausfall durch Urlaub, Krankheit etc. sind Ersatzpersonen zu benennen. Im Falle eines Wechsels der benannten Personen hat der Kunde Cosuno unverzüglich in Textform zu informieren.

3. Nutzung der Plattform durch den Kunden

  1. Der Kunde darf den Zugang zur Plattform ausschließlich selbst für den Vertragszweck nutzen und durch von dem Kunden hierfür beauftragte Dritte nutzen lassen. Der Kunde verpflichtet sich, geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, damit der Zugang zur Plattform nicht von unberechtigten Personen genutzt wird. Zu derartigen Sicherheitsvorkehrungen gehört insbesondere die Verwendung eines sicheren Passworts.
  2. Der Kunde darf auf der Plattform ausschließlich Daten, Texte, Bilder und sonstige Inhalte einstellen, zu deren entsprechender Nutzung er berechtigt ist und die nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen. Cosuno ist zur Sperrung von durch den Kunden eingestellten Inhalten berechtigt, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass diese Inhalte rechtswidrig sind, gegen diese AGB verstoßen oder Rechte Dritter verletzen.
  3. Für eine optimale Nutzung der Plattform rät Cosuno zur Nutzung der Browsertypen Google Chrome, Mozilla Firefox oder Microsoft Edge in ihrer jeweils aktuellen Version sowie zur Zulassung von Cookies in den Einstellungen des verwendeten Browsers. Werden diese technischen Voraussetzungen vom Kunden nicht erfüllt, kann es unter Umständen zu Einschränkungen der Nutzbarkeit der Plattform kommen. Cosuno ist für solche Einschränkungen nicht verantwortlich.
  4. Der Kunde stellt Cosuno von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Urheber-, Wettbewerbs-, Marken- und Datenschutzrechtsverletzungen, die gegen Cosuno in Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform durch den Kunden erhoben werden sollten, frei. Diese Freistellung beinhaltet auch den Ersatz angemessener Kosten, die Cosuno durch eine Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung entstehen bzw. entstanden sind.
  5. Der Kunde verpflichtet sich, die ihn nach den Ziffern 1 bis 3.3 treffenden Pflichten und Empfehlungen an die von ihm eingesetzten Nutzer weiterzureichen.

4. Vertragsschlüsse über die Plattform

  1. Der Kunde erhält die Möglichkeit, über die Plattform Verträge mit Nachunternehmern zur Mitarbeit in Bauprojekten abzuschließen (nachfolgend „Nachunternehmer-Vertrag“). Die Parteien des Nachunternehmer-Vertrags sind ausschließlich der Kunde und der jeweilige Nachunternehmer; Cosuno ist nicht Partei des Nachunternehmer-Vertrags. Der Inhalt des Nachunternehmer-Vertrags richtet sich ausschließlich nach den Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Nachunternehmer. Es liegt dabei in der alleinigen Verantwortung des Kunden und des jeweiligen Nachunternehmers, gesetzliche Bestimmungen in der Vergabe und Bepreisung von Nachunternehmer-Verträgen einzuhalten.
  2. Die Erfüllung der vertraglichen Pflichten unter dem Nachunternehmer-Vertrag ist alleinige Verantwortung der Parteien des Nachunternehmer-Vertrags. Cosuno schuldet weder die Erfüllung der Pflichten einer Partei unter dem Nachunternehmer-Vertrag noch übernimmt Cosuno hinsichtlich des Nachunternehmer-Vertrags irgendeine Gewährleistung, Garantie oder Haftung.

5. Sonderleistungen von Cosuno

  1. Wenn dies zwischen den Parteien vereinbart wird, erbringt Cosuno zusätzlich zur Bereitstellung der Plattform individuelle Sonderleistungen an den Kunden (nachfolgend „Sonderleistungen“). Sonderleistungen können sowohl individuelle Entwicklungs- oder Supportleistungen, zum Beispiel im Bereich der Einrichtungshilfe oder der Anpassung der Software an die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Kunden, als auch die Bereitstellung von standardisierter Zusatzfunktionen oder -services sein.
  2. Der Kunde ist zur unverzüglichen Erbringung sämtlicher für die Sonderleistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen (z. B. Mitteilung technischer Informationen zu den IT-Systemen des Kunden) verpflichtet.
  3. Soweit die Sonderleistungen eine Personalisierung der Plattform durch Verwendung eines Logos und/oder eines Namenszugs des Kunden (Branding) beinhaltet, ist der Kunde für die rechtskonforme Nutzung des Logos und/oder des Namenszugs verantwortlich. Der Kunde gewährt Cosuno das zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte, nicht übertragbare, nicht ausschließliche Recht, das Logo und/oder den Namenszug zum Zwecke der Personalisierung zu nutzen.
  4. Im Übrigen gelten für Sonderleistungen die Nutzungsrechteregelungen in Ziffer 13 Soweit Sonderleistungen die Nutzbarkeit der Plattform wesentlich beeinträchtigen oder zu Sicherheitslücken an der Plattform führen könnten, ist Cosuno berechtigt die Bereitstellung der Sonderleistungen unter angemessener Berücksichtigung der Kundeninteressen zunächst vorsorglich einzustellen. Die Parteien werden das weitere Vorgehen in einem solchen Fall einvernehmlich abstimmen.
  5. Sofern Cosuno im Rahmen der Weiterentwicklung der Plattform Funktionen implementiert, die den wesentlichen Funktionsumfang einer individuellen Sonderleistung - insbesondere einer individuellen Entwicklungsleistung - abbilden, ist Cosuno berechtigt, die Bereitstellung der Sonderleistungen unter angemessener Berücksichtigung der Kundeninteressen einzustellen. Cosuno wird den Kunden über solche Änderungen im Vorfeld informieren.

6. Verfügbarkeit

  1. Cosuno schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem Übergabepunkt „Übergabepunkt“ ist der Routerausgang des Rechenzentrums von Cosuno bzw. seines Unterauftragnehmers, über dessen Server die Plattform betrieben wird. Für Fehlfunktionen jenseits des Übergabepunkts ist Cosuno nicht verantwortlich. Der Kunde ist für die Beschaffung und die Unterhaltung der von ihm benötigten Hardware und Anschlüsse an öffentliche Telekommunikationsnetze selbst verantwortlich. Die Kosten der Einrichtung des Online-Anschlusses sowie der Aufrechterhaltung auf der Kundenseite trägt der Kunde. Cosuno haftet nicht für die Sicherheit, Vertraulichkeit oder Integrität der Datenkommunikation, welche über Kommunikationsnetze Dritter geführt wird. Cosuno haftet auch nicht für Störungen in der Datenübermittlung, die ihre Ursache in technischen Fehlern oder Konfigurationsproblemen auf Seite des Kunden haben.
  2. Die von Cosuno geschuldete Verfügbarkeit der Plattform beträgt mindestens 99% im Vertragsjahresmittel.
  3. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine jederzeitige, ununterbrochene, vollständige oder störungsfreie Nutzbarkeit der Plattform. Cosuno schuldet lediglich die Tauglichkeit der Plattform für den Vertragszweck im Rahmen der Verfügbarkeit nach Ziffer 2 Unter „Verfügbarkeit“ verstehen die Parteien daher die wesentliche technische Nutzbarkeit und Erreichbarkeit der Funktionen der Plattform. Zeiten, in denen eine Verfügbarkeit der Plattform auf Grund eines Fehlers oder aus anderen Gründen nicht gegeben ist, gelten als „Ausfallzeiten“. „Übliche Geschäftszeiten“ sind Montag bis Freitag (gesetzliche Feiertage in Berlin ausgenommen) zwischen 09:00 und 18:00 Uhr.
  4. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit bleiben Ausfallzeiten unberücksichtigt,
    - in denen die Plattform aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die Cosuno nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, Fehler der IT-Systeme des Kunden oder der in seinem Auftrag tätigen Drittdienstleister, etc.), nicht zu erreichen ist;
    - die auf eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden, insbesondere auf eine verzögerte oder unvollständige Übermittlung einer Fehlermeldung, zurückzuführen sind;
    - die für Wartungsarbeiten während der Üblichen Geschäftszeiten von bis zu fünf Stunden im Monat anfallen; oder
    - die für Wartungsarbeiten außerhalb der Üblichen Geschäftszeiten von bis zu zwanzig Stunden im Monat anfallen.

7. Betrieb und Änderungen der Plattform

  1. Cosuno ist bestrebt, dass die Plattform stets dem Stand der Technik entspricht. Cosuno ist berechtigt, regelmäßig Updates, neue Versionen oder Upgrades der Plattform durch- und/oder einzuführen (nachfolgend einheitlich als „Updates“ bezeichnet), um die Plattform an neue technische oder geschäftliche Bedürfnisse anzupassen, neue Funktionen zu implementieren oder Änderungen an bestehenden Funktionalitäten der Plattform vorzunehmen.
  2. Sofern und soweit durch ein Update die Nutzung der Plattform durch den Kunden zum Vertragszweck wesentlich eingeschränkt wird (ein solches Update nachfolgend als „Wesentliche Änderung“ bezeichnet), wird Cosuno den Kunden über die Einführung der Wesentlichen Änderung spätestens vier (4) Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich informieren (nachfolgend „Änderungsmitteilung“). Widerspricht der Kunde der Wesentlichen Änderung nicht mit einer Frist von zwei (2) Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung (nachfolgend „Widerspruchsmitteilung“), wird die Wesentliche Änderung Vertragsbestandteil des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags. Cosuno wird den Kunden mit jeder Änderungsmitteilung über seine Rechte nach dieser Ziffer 2, insbesondere (i) das Widerspruchsrecht, (ii) die hierfür vorgesehene Frist und (iii) die Rechtsfolgen eines nicht fristgerecht erklärten Widerspruchs gegen die Wesentliche Änderung informieren.
  3. Widerspricht der Kunde der Wesentlichen Änderung, wird Cosuno dem Kunden die Plattform ohne die Wesentliche Änderung weiter zur Nutzung zur Verfügung stellen, soweit dies nicht aus technischen oder geschäftsorganisatorischen Gründen unmöglich oder für Cosuno unzumutbar ist. Dem Kunden steht in einem solchen Fall das Recht zu, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund innerhalb einer Frist von vier Wochen (nachfolgend „Ausübungsfrist“) zu kündigen. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, wird die Wesentliche Änderung Vertragsbestandteil. Die Ausübungsfrist beginnt zu laufen, sobald Cosuno den Kunden schriftlich über (i) die Nichtfortführbarkeit des Vertrags ohne die Wesentliche Änderung, (ii) das Sonderkündigungsrecht und (iii) die Rechtsfolgen des Verstreichens der Ausübungsfrist informiert hat.

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen; Lizenzerweiterung

  1. Die Vergütung für die Nutzung der Plattform durch den Kunden und die jeweiligen Zahlungsbedingungen richten sich nach dem Angebot unter Einbeziehung etwaiger nach diesen AGB zulässigen Änderungen, die Cosuno dem Kunden auch über die Plattform oder per E-Mail unterbreiten kann (das „Angebot“).
  2. Das Angebot führt das dem Kunden zugeordnete Leistungs-Paket auf und sieht in Abhängigkeit von dem Leistungs-Paket eine kundenspezifische Anzahl von innerhalb eines Abrechnungszeitraums über die Plattform neu aktivierbarer Projekte vor. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, (weitere) Projekte zu aktivieren und verpflichtet sich sicherzustellen, dass Projektanlagen nur von ihm hierfür berechtigten Nutzer vorgenommen werden. Für den Fall, dass der Kunde mit der Anlage eines Projektes die vereinbarte Anzahl an Projekten überschreitet, verpflichten sich die Parteien über eine Anpassung des Vertrages zu verhandeln, die in der Regel auf den kostenpflichtigen Erwerb des nächsthöheren Leistungs-Paketes durch den Kunden gerichtete sein wird. Cosuno ist berechtigt, die die vereinbarte Anzahl überschreitenden Projekte zu sperren, bis sich die Parteien wirksam über eine entsprechende Vertragsanpassung geeinigt haben. Gelingt eine solche Einigung nicht innerhalb angemessener Zeit, ist Cosuno zur dauerhaften Löschung derartiger Projekte berechtigt.
  3. Etwaig gewährte Rabatte gelten jeweils – unabhängig von einer etwaigen Verlängerung der Vertragslaufzeit nach Ziffer 1 – nur für den ersten Abrechnungszeitraum.
  4. Die Vergütung für Sonderleistungen richtet sich nach dem Angebot oder einer sonstigen Individualvereinbarung zwischen den Parteien, vgl. Ziffer 1.
  5. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, gelten etwaige Leistungserweiterung in Form standardisierte Sonderleistungen nach Ziffer 1 oder Lizenzerweiterungen nach Ziffer 8.2 jeweils auch für alle nachfolgenden Abrechnungszeiträume und werden dem Kunden jeweils entsprechend der dann geltenden Preise berechnet.
  6. Alle durch Cosuno ausgewiesenen Gebühren und Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Vergütung ist jährlich im Voraus zu zahlen, soweit nicht (insbesondere im Angebot) etwas anderes vereinbart ist.
  7. Cosuno ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung im Falle von Verlängerungen der Vertragslaufzeit nach Ziffer 1 in angemessener Höhe für zukünftige Abrechnungszeiträume anzupassen. Cosuno wird diese Preisanpassungen und den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Preisanpassung dem Kunden spätestens vier (4) Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitteilen. Beträgt die Preisanhebung mehr als 7% des bisherigen Preises, so kann der Kunde dieser Preiserhöhung mit einer Frist von zwei (2) Wochen ab Zugang der schriftlichen Mitteilung widersprechen. Widerspricht der Kunde einer Änderung im Sinne dieser Ziffer 8.7 form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Cosuno behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.

9. Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel

  1. Cosuno gewährleistet, dass die Plattform nicht mit Sach- und Rechtsmängeln (nachfolgend „Mängel“) behaftet ist, die die Tauglichkeit der Plattform für den Vertragszweck mehr als unerheblich beeinträchtigen. Unwesentliche Beeinträchtigungen gelten nicht als Mangel.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, Cosuno auftretende Mängel unverzüglich mitzuteilen. Cosuno wird aufgetretene und ordnungsgemäß angezeigte Mängel an der Plattform innerhalb angemessener Frist beseitigen.

10. Haftung

  1. Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536 a Abs. 1 BGB für bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhandene Fehler der Plattform ist ausgeschlossen, es sei denn, der Fehler betrifft eine für den Vertragszweck wesentliche Eigenschaft der Plattform.
  2. Cosuno haftet auf Schadensersatz bei (i) vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verschulden von Cosuno oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, (ii) fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflichten) von Cosuno oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, jedoch beschränkt auf typische Schäden, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags vorhersehbar waren oder (iii) Fahrlässigkeit von Cosuno oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, die eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verursacht, (iv) oder einer zwingenden gesetzlichen Haftung von Cosuno oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.
  3. Ein etwaiges Mitverschulden des Kunden ist anzurechnen. Cosuno haftet insbesondere für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Kunde alle erforderlichen und angemessenen Datensicherungsvorkehrungen getroffen und sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
  4. Diese Haftungsregelung ist abschließend (Ziffer 4 bleibt unberührt). Sie gilt im Hinblick auf alle Schadensersatzansprüche, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, insbesondere auch im Hinblick auf vorvertragliche oder nebenvertragliche Ansprüche. Sie gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Cosuno, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden im Sinne vorstehender Haftungsregelungen unverzüglich gegenüber Cosuno schriftlich anzuzeigen oder von Cosuno aufnehmen zu lassen, so dass Cosuno möglichst frühzeitig informiert wird und eventuell gemeinsam mit dem Kunden noch Schadensminderung betreiben kann.

11. Vertragswidrige Nutzung, Schadensersatz

  1. Für jeden Fall, in dem im Verantwortungsbereich des Kunden unberechtigt eine vertragsgegenständliche Leistung in Anspruch genommen wird, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe derjenigen Vergütung zu leisten, die für die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen der für diese Leistung geltenden Mindestvertragsdauer angefallen wäre. Der Nachweis, dass der Kunde die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat oder kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten.
  2. Cosuno bleibt berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

12. Verjährung

  1. Ansprüche des Kunden, die auf der Verletzung einer nicht in einem Mangel bestehenden Pflicht beruhen, verjähren, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, innerhalb von einem Jahr beginnend mit der Entstehung des Anspruchs. Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem in Rede stehenden Schaden des Kunden um einen Personenschaden handelt. Ansprüche wegen Personenschäden verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.
  2. Rücktritt oder Minderung sind unwirksam, wenn der Anspruch auf die Leistung oder der Nacherfüllungsanspruch des Kunden verjährt ist.

13. Nutzungsrechte

  1. Die Plattform ist urheberrechtlich geschützt. Alleinige Inhaberin aller geistigen und gewerblichen Schutzrechte ist Cosuno. Cosuno steht dafür ein, dass der generelle Betrieb der Plattform rechtlich zulässig ist, gegen keine Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien verstößt und insbesondere keine Rechte Dritter verletzt. Cosuno verpflichtet sich, den Kunden von begründeten Ansprüchen Dritter wegen des Betriebs der Plattform freizustellen und dem Kunden den in diesem Zusammenhang entstehenden Schaden (einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung) nach Maßgabe von Ziffer 10 zu ersetzen.
  2. Dem Kunden wird das zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte, nicht übertragbare, nicht ausschließliche Recht gewährt, die Plattform via Internet für den vereinbarten Vertragszweck zu nutzen. Darüberhinausgehende Rechte erhält der Kunde nicht. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Plattform oder Daten von Cosuno durch Dritte nutzen zu lassen, sie Dritten zugänglich zu machen oder auf sonstige Weise außerhalb des Vertragszwecks zu nutzen.

14. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Minderung

  1. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung, Minderung und/ oder ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Cosuno nur, wenn sein jeweiliger Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch Cosuno anerkannt wurde.
  2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde zudem nur ausüben, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  3. Das Recht des Kunden zur Rückforderung tatsächlich nicht geschuldeter Vergütung bleibt von der Beschränkung der Ziffer 1 unberührt.

15. Laufzeit, Kündigung

  1. Die Laufzeit und die Kündbarkeit des Vertrags richten sich nach den Bestimmungen des Angebots. Enthält das Angebot keine Angaben zur Laufzeit bzw. zur Kündbarkeit, so beträgt die Vertragslaufzeit ein (1) Jahr und verlängert sich automatisch um ein (1) weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Frist von mindestens drei (3) Monaten vor Ablauf der Laufzeit schriftlich durch eine der Parteien gekündigt wird.
  2. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die jeweils andere Vertragspartei insbesondere vor, wenn:
    - eine der Parteien schwerwiegend gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen verstößt und deswegen der anderen Partei das Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist; - der Kunde mit der Zahlung fälliger Gebühren oder sonstiger Vergütungen auch nach Ablauf einer von Cosuno gesetzten, angemessenen Frist zur Abhilfe um mehr als zwei (2) Monate im Rückstand ist;
    - über das ganze Vermögen oder Teile des Vermögens einer Partei das Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder abgelehnt wird;
    - bei einer der Parteien ein Insolvenzgrund im Sinne der §§ 17 – 19 InsO vorliegt;
    - sich die Vermögensverhältnisse einer Partei derart verschlechtern, dass mit einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung nicht mehr gerechnet werden kann, auch wenn kein Insolvenzgrund im Sinne von §§ 17 – 19 InsO vorliegt.
    - Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
  3. Cosuno weist den Kunden darauf hin, dass er für die rechtzeitige Sicherung seiner Datenbestände vor Beendigung des Vertrags selbst verantwortlich ist. Cosuno wird in diesem Zusammenhang angemessene Mitwirkungshandlungen unternehmen. Cosuno kann aus technischen Gründen einen Zugriff des Kunden auf dessen Datenbestände nach Beendigung des Vertrags in der Regel nicht gewährleisten. Während der Laufzeit des Vertrags wird Cosuno keine vom Kunden in die Plattform eingespeisten Daten löschen, sofern Cosuno dazu nicht rechtlich verpflichtet ist (z.B. aufgrund von Rechtsverletzungen durch die vom Kunden eingespeisten Daten).

16. Geheimhaltung

  1. Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung zur Kenntnis gelangenden und bereits gelangten vertraulichen Informationen zeitlich unbefristet geheim zu halten und sie – soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich ist – nicht weiterzugeben und nicht in sonstiger Weise zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen, weitere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Know-how, sämtliche Arbeitsergebnisse sowie das Geschäftsmodell von Cosuno.
  2. Von der Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
    - die der jeweils anderen Partei bei der Anbahnung des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
    - die öffentlich bekannt waren, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
    - die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei in diesem Fall vorab unterrichten und ihm Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
  3. Jede Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei, soweit nicht ausdrücklich andere Regelungen getroffen werden.
  4. Die Parteien werden durch geeignete vertragliche Abreden sicherstellen, dass auch die für sie tätigen Mitarbeiter und Auftragnehmer zeitlich unbefristet jede eigene Verwertung oder Weitergabe vertraulicher Informationen unterlassen. Die Parteien werden Mitarbeitern und Auftragnehmern vertrauliche Informationen nur in dem Umfang offenlegen, wie diese die Informationen für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen.
  5. Der Kunde willigt ein, dass Cosuno die Zusammenarbeit der Parteien für Werbezwecke z.B. in Form von Pressemitteilungen, Erwähnungen auf der Homepage oder auf Social-Media-Profilen publizieren darf. Der Kunde gestattet es Cosuno, in diesem Zusammenhang auch das Firmenlogo des Kunden zu verwenden. Der Kunde kann seine Zustimmung nach dieser Ziffer 5 durch schriftliche Mitteilung an Cosuno jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

17. Datenschutz, Datennutzung

  1. Cosuno behandelt personenbezogene Daten des Kunden entsprechend datenschutzrechtlicher Standards und Vorgaben.
  2. Für die Bereitstellung der Plattform verarbeitet Cosuno personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) als Auftragsverarbeiter für den Kunden als Verantwortlichen. Die Verpflichtungen der Parteien im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO ("AVV") geregelt, die unter https://www.cosuno.com/de/avv abrufbar ist. Die Parteien bestätigen, dass sie die AVV gelesen, verstanden und akzeptiert haben und dass die AVV mit Vertragsschluss in der dann gültigen Fassung ohne gesonderte Erklärung zwischen den Parteien verbindlich vereinbart wird. Im Falle von Widersprüchen zwischen der AVV und diesen AGB oder einer anderen vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien in diesem Zusammenhang haben die Bestimmungen der AVV Vorrang.
  3. Cosuno ist berechtigt, vom Kunden zu dessen Nachunternehmern in die Plattform eingespeiste Daten im Rahmen der Plattform auch anderen Kunden zugänglich zu machen, sofern es sich dabei nicht um personenbezogene Daten handelt und keine Geschäftsgeheimnisse des Kunden betroffen sind.
  4. Cosuno ist berechtigt, vom Kunden zu dessen Vertragsbeziehungen mit Nachunternehmern in die Plattform eingespeiste Daten in anonymisierter oder aggregierter Form zu verwenden. Cosuno wird dies insbesondere tun, um bestehende Funktionen der Plattform zu verbessern oder neue Funktionen der Plattform bereitzustellen.

18. Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke gilt diejenige rechtliche zulässige Bestimmung als rückwirkend vereinbart, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt hätten oder nach Sinn und Zweck von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der betreffenden Bestimmung bzw. die Regelungslücke bedacht hätten.
  2. Wenn diese AGB sich auf eine schriftliche Form oder Mitteilung beziehen, genügt jeweils auch der Versand einer E-Mail.
  3. Der Vertrag und die sonstigen Vertragsunterlagen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrecht und des UN-Kaufrechts.
  4. Für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag oder den AGB einschließlich deren Wirksamkeit ist das Landgericht Potsdam ausschließlich zuständig, soweit gesetzlich zulässig.

Stand: März 2023

1. Geltungsbereich und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Bereitstellung und Nutzung der Cosuno-Plattform als Software-as-a-Service (SaaS) (nachfolgend und konkretisiert in Ziffer 2.2 „Plattform“) durch die Cosuno Ventures GmbH, Boxhagener Straße 77-78, 10245 Berlin (nachfolgend „Cosuno“). Die durch Cosuno angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“, gemeinsam mit Cosuno die „Parteien“).
  2. Abweichungen von diesen AGB gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von Cosuno ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Insbesondere die bloße Unterlassung eines Widerspruchs durch Cosuno gegen allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden führt nicht dazu, dass diese als vereinbart gelten. Das gilt auch, wenn Cosuno in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.
  3. Aus wichtigem Anlass, insbesondere bei Veränderungen der Rechtslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der Plattform oder der Marktgegebenheiten ist Cosuno zur Änderung dieser AGB berechtigt. Cosuno wird dem Kunden eine Änderung dieser AGB mitteilen. Die geänderten AGB gelten als vereinbart, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Erhalt der Mitteilung widersprochen hat und Cosuno den Kunden bei Mitteilung der Änderungen auf diese Folge besonders hingewiesen hat. Änderungen des mit dem Kunden vereinbarten Leistungsinhalts bedürfen unabhängig von den vorstehenden Regelungen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.

2. Vertragsschluss, Vertragszweck, Leistungsumfang

  1. Ein Vertrag über die Bereitstellung und Nutzung der Plattform (nachfolgend „Vertrag“) kommt zwischen den Parteien durch die Bestellung des Kunden auf Basis des separaten Angebots von Cosuno (nachfolgend „Angebot“) zustande.
  2. Über die Plattform können Bauunternehmer die Beauftragung von Nachunternehmern in Bauprojekten intelligent verwalten (der „Vertragszweck“). Der konkret vereinbarte Leistungs- und Funktionsumfang ergibt sich aus dem Angebot.
  3. Der Vertragszeichner und die Administratoren fungieren Cosuno gegenüber – jeweils einzelvertretungsberechtigt – als Ansprechpartner für die verbindliche Behandlung aller die Durchführung des Vertrags betreffenden Fragen. Der Kunde ist berechtigt, in Textform andere Ansprechpartner zu benennen. Bei Ausfall durch Urlaub, Krankheit etc. sind Ersatzpersonen zu benennen. Im Falle eines Wechsels der benannten Personen hat der Kunde Cosuno unverzüglich in Textform zu informieren.

3. Nutzung der Plattform durch den Kunden

  1. Der Kunde darf den Zugang zur Plattform ausschließlich selbst für den Vertragszweck nutzen und durch von dem Kunden hierfür beauftragte Dritte nutzen lassen. Der Kunde verpflichtet sich, geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, damit der Zugang zur Plattform nicht von unberechtigten Personen genutzt wird. Zu derartigen Sicherheitsvorkehrungen gehört insbesondere die Verwendung eines sicheren Passworts.
  2. Der Kunde darf auf der Plattform ausschließlich Daten, Texte, Bilder und sonstige Inhalte einstellen, zu deren entsprechender Nutzung er berechtigt ist und die nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen. Cosuno ist zur Sperrung von durch den Kunden eingestellten Inhalten berechtigt, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass diese Inhalte rechtswidrig sind, gegen diese AGB verstoßen oder Rechte Dritter verletzen.
  3. Für eine optimale Nutzung der Plattform rät Cosuno zur Nutzung der Browsertypen Google Chrome, Mozilla Firefox oder Microsoft Edge in ihrer jeweils aktuellen Version sowie zur Zulassung von Cookies in den Einstellungen des verwendeten Browsers. Werden diese technischen Voraussetzungen vom Kunden nicht erfüllt, kann es unter Umständen zu Einschränkungen der Nutzbarkeit der Plattform kommen. Cosuno ist für solche Einschränkungen nicht verantwortlich.
  4. Der Kunde stellt Cosuno von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Urheber-, Wettbewerbs-, Marken- und Datenschutzrechtsverletzungen, die gegen Cosuno in Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform durch den Kunden erhoben werden sollten, frei. Diese Freistellung beinhaltet auch den Ersatz angemessener Kosten, die Cosuno durch eine Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung entstehen bzw. entstanden sind.
  5. Der Kunde verpflichtet sich, die ihn nach den Ziffern 3.1 bis 3.3 treffenden Pflichten und Empfehlungen an die von ihm eingesetzten Nutzer weiterzureichen.

4. Vertragsschlüsse überdie Plattform

  1. Der Kunde erhält die Möglichkeit, über die Plattform Verträge mit Nachunternehmern zur Mitarbeit in Bauprojekten abzuschließen (nachfolgend „Nachunternehmer-Vertrag“). Die Parteien des Nachunternehmer-Vertrags sind ausschließlich der Kunde und der jeweilige Nachunternehmer; Cosuno ist nicht Partei des Nachunternehmer-Vertrags. Der Inhalt des Nachunternehmer-Vertrags richtet sich ausschließlich nach den Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Nachunternehmer. Es liegt dabei in der alleinigen Verantwortung des Kunden und des jeweiligen Nachunternehmers, gesetzliche Bestimmungen in der Vergabe und Bepreisung von Nachunternehmer-Verträgen einzuhalten.
  2. Die Erfüllung der vertraglichen Pflichten unter dem Nachunternehmer-Vertrag ist alleinige Verantwortung der Parteien des Nachunternehmer-Vertrags. Cosuno schuldet weder die Erfüllung der Pflichten einer Partei unter dem Nachunternehmer-Vertrag noch übernimmt Cosuno hinsichtlich des Nachunternehmer-Vertrags irgendeine Gewährleistung, Garantie oder Haftung.

5. Sonderleistungen von Cosuno

  1. Wenn dies zwischen den Parteien vereinbart wird, erbringt Cosuno zusätzlich zur Bereitstellung der Plattform individuelle Sonderleistungen an den Kunden (nachfolgend „Sonderleistungen“). Sonderleistungen können sowohl individuelle Entwicklungs- oder Supportleistungen, zum Beispiel im Bereich der Einrichtungshilfe oder der Anpassung der Software an die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Kunden, als auch die Bereitstellung von standardisierter Zusatzfunktionen oder -services sein.
  2. Der Kunde ist zur unverzüglichen Erbringung sämtlicher für die Sonderleistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen (z. B. Mitteilung technischer Informationen zu den IT-Systemen des Kunden) verpflichtet.
  3. Soweit die Sonderleistungen eine Personalisierung der Plattform durch Verwendung eines Logos und/oder eines Namenszugs des Kunden (Branding) beinhaltet, ist der Kunde für die rechtskonforme Nutzung des Logos und/oder des Namenszugs verantwortlich. Der Kunde gewährt Cosuno das zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte, nicht übertragbare, nicht ausschließliche Recht, das Logo und/oder den Namenszug zum Zwecke der Personalisierung zu nutzen.
  4. Im Übrigen gelten für Sonderleistungen die Nutzungsrechteregelungen in Ziffer 13 entsprechend. Soweit Sonderleistungen die Nutzbarkeit der Plattform wesentlich beeinträchtigen oder zu Sicherheitslücken an der Plattform führen könnten, ist Cosuno berechtigt die Bereitstellung der Sonderleistungen unter angemessener Berücksichtigung der Kundeninteressen zunächst vorsorglich einzustellen. Die Parteien werden das weitere Vorgehen in einem solchen Fall einvernehmlich abstimmen.
  5. Sofern Cosuno im Rahmen der Weiterentwicklung der Plattform Funktionen implementiert, die den wesentlichen Funktionsumfang einer individuellen Sonderleistung - insbesondere einer individuellen Entwicklungsleistung - abbilden, ist Cosuno berechtigt, die Bereitstellung der Sonderleistungen unter angemessener Berücksichtigung der Kundeninteressen einzustellen. Cosuno wird den Kunden über solche Änderungen im Vorfeld informieren.

6. Verfügbarkeit

  1. Cosuno schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem Übergabepunkt „Übergabepunkt“ ist der Routerausgang des Rechenzentrums von Cosuno bzw. seines Unterauftragnehmers, über dessen Server die Plattform betrieben wird. Für Fehlfunktionen jenseits des Übergabepunkts ist Cosuno nicht verantwortlich. Der Kunde ist für die Beschaffung und die Unterhaltung der von ihm benötigten Hardware und Anschlüsse an öffentliche Telekommunikationsnetze selbst verantwortlich. Die Kosten der Einrichtung des Online-Anschlusses sowie der Aufrechterhaltung auf der Kundenseite trägt der Kunde. Cosuno haftet nicht für die Sicherheit, Vertraulichkeit oder Integrität der Datenkommunikation, welche über Kommunikationsnetze Dritter geführt wird. Cosuno haftet auch nicht für Störungen in der Datenübermittlung, die ihre Ursache in technischen Fehlern oder Konfigurationsproblemen auf Seite des Kunden haben.
  2. Die von Cosuno geschuldete Verfügbarkeit der Plattform beträgt mindestens 99% im Vertragsjahresmittel.
  3. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine jederzeitige, ununterbrochene, vollständige oder störungsfreie Nutzbarkeit der Plattform. Cosuno schuldet lediglich die Tauglichkeit der Plattform für den Vertragszweck im Rahmen der Verfügbarkeit nach Ziffer 6.2 Unter „Verfügbarkeit“ verstehen die Parteien daher die wesentliche technische Nutzbarkeit und Erreichbarkeit der Funktionen der Plattform. Zeiten, in denen eine Verfügbarkeit der Plattform auf Grund eines Fehlers oder aus anderen Gründen nicht gegeben ist, gelten als „Ausfallzeiten“. „Übliche Geschäftszeiten“ sind Montag bis Freitag (gesetzliche Feiertage in Berlin ausgenommen) zwischen 09:00 und 18:00 Uhr.
  4. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit bleiben Ausfallzeiten unberücksichtigt,
    - in denen die Plattform aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die Cosuno nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, Fehler der IT-Systeme des Kunden oder der in seinem Auftrag tätigen Drittdienstleister, etc.), nicht zu erreichen ist;
    - die auf eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden, insbesondere auf eine verzögerte oder unvollständige Übermittlung einer Fehlermeldung, zurückzuführen sind;
    - die für Wartungsarbeiten während der Üblichen Geschäftszeiten von bis zu fünf Stunden im Monat anfallen; oder
    - die für Wartungsarbeiten außerhalb der Üblichen Geschäftszeiten von bis zu zwanzig Stunden im Monat anfallen.

7. Betrieb und Änderungen der Plattform

  1. Cosuno ist bestrebt, dass die Plattform stets dem Stand der Technik entspricht. Cosuno ist berechtigt, regelmäßig Updates, neue Versionen oder Upgrades der Plattform durch- und/oder einzuführen (nachfolgend einheitlich als „Updates“ bezeichnet), um die Plattform an neue technische oder geschäftliche Bedürfnisse anzupassen, neue Funktionen zu implementieren oder Änderungen an bestehenden Funktionalitäten der Plattform vorzunehmen.
  2. Sofern und soweit durch ein Update die Nutzung der Plattform durch den Kunden zum Vertragszweck wesentlich eingeschränkt wird (ein solches Update nachfolgend als „Wesentliche Änderung“ bezeichnet), wird Cosuno den Kunden über die Einführung der Wesentlichen Änderung spätestens vier (4) Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich informieren (nachfolgend „Änderungsmitteilung“). Widerspricht der Kunde der Wesentlichen Änderung nicht mit einer Frist von zwei (2) Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung (nachfolgend „Widerspruchsmitteilung“), wird die Wesentliche Änderung Vertragsbestandteil des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags. Cosuno wird den Kunden mit jeder Änderungsmitteilung über seine Rechte nach dieser Ziffer 7.2, insbesondere (i) das Widerspruchsrecht, (ii) die hierfür vorgesehene Frist und (iii) die Rechtsfolgen eines nicht fristgerecht erklärten Widerspruchs gegen die Wesentliche Änderung informieren.
  3. Widerspricht der Kunde der Wesentlichen Änderung, wird Cosuno dem Kunden die Plattform ohne die Wesentliche Änderung weiter zur Nutzung zur Verfügung stellen, soweit dies nicht aus technischen oder geschäftsorganisatorischen Gründen unmöglich oder für Cosuno unzumutbar ist. Dem Kunden steht in einem solchen Fall das Recht zu, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund innerhalb einer Frist von vier Wochen (nachfolgend „Ausübungsfrist“) zu kündigen. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, wird die Wesentliche Änderung Vertragsbestandteil. Die Ausübungsfrist beginnt zu laufen, sobald Cosuno den Kunden schriftlich über (i) die Nichtfortführbarkeit des Vertrags ohne die Wesentliche Änderung, (ii) das Sonderkündigungsrecht und (iii) die Rechtsfolgen des Verstreichens der Ausübungsfrist informiert hat.

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen; Nutzer-Lizenzerweiterung

  1. Die Vergütung für die Nutzung der Plattform durch den Kunden und die jeweiligen Zahlungsbedingungen richten sich nach dem Angebot unter Einbeziehung etwaiger nach diesen AGB zulässigen Änderungen, die Cosuno dem Kunden auch über die Plattform oder per E-Mail unterbreiten kann (das „Angebot“).
  2. Das Angebot sieht eine kundenspezifische Anzahl von Nutzern verschiedener Nutzerkategorien vor. Der Kunde ist jederzeit berechtigt (weitere) Nutzer anzulegen. Für den Fall, dass die Anzahl der bestehenden Nutzer die in dem Angebot für die einzelnen Nutzerkategorien festgelegte Anzahl überschreitet, erhöht sich die Nutzungsgebühr automatisch für die restliche Vertragslaufzeit zu den im Angebot für zusätzliche Nutzer jeweils vorgesehenen Preisen. Die Anlage weiterer Nutzer durch den Kunden stellt ein diesbezügliches Angebot und die Freischaltung des Nutzers durch Cosuno die Annahme des Angebots dar. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass nur von ihm hierfür berechtigte Nutzer weitere Nutzer anlegen.
  3. Etwaig gewährte Rabatte gelten jeweils – unabhängig von einer etwaigen Verlängerung der Vertragslaufzeit nach Ziffer 15.1 – nur für den ersten Abrechnungszeitraum.
  4. Die Vergütung für Sonderleistungen richtet sich nach dem Angebot oder einer sonstigen Individualvereinbarung zwischen den Parteien, vgl. Ziffer 5.1.
  5. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, gelten etwaige Leistungserweiterung in Form standardisierte Sonderleistungen nach Ziffer 1 oder Lizenzerweiterungen nach Ziffer 8.2 jeweils auch für alle nachfolgenden Abrechnungszeiträume und werden dem Kunden jeweils entsprechend der dann geltenden Preise berechnet.
  6. Alle durch Cosuno ausgewiesenen Gebühren und Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Vergütung ist jährlich im Voraus zu zahlen, soweit nicht (insbesondere im Angebot) etwas anderes vereinbart ist.
  7. Cosuno ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung im Falle von Verlängerungen der Vertragslaufzeit nach Ziffer 15.1 in angemessener Höhe für zukünftige Abrechnungszeiträume anzupassen. Cosuno wird diese Preisanpassungen und den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Preisanpassung dem Kunden spätestens vier (4) Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitteilen. Beträgt die Preisanhebung mehr als 7% des bisherigen Preises, so kann der Kunde dieser Preiserhöhung mit einer Frist von zwei (2) Wochen ab Zugang der schriftlichen Mitteilung widersprechen. Widerspricht der Kunde einer Änderung im Sinne dieser Ziffer 8.7 form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Cosuno behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.

9. Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel

  1. Cosuno gewährleistet, dass die Plattform nicht mit Sach- und Rechtsmängeln (nachfolgend „Mängel“) behaftet ist, die die Tauglichkeit der Plattform für den Vertragszweck mehr als unerheblich beeinträchtigen. Unwesentliche Beeinträchtigungen gelten nicht als Mangel.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, Cosuno auftretende Mängel unverzüglich mitzuteilen. Cosuno wird aufgetretene und ordnungsgemäß angezeigte Mängel an der Plattform innerhalb angemessener Frist beseitigen.

10. Haftung

  1. Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536 a Abs. 1 BGB für bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhandene Fehler der Plattform ist ausgeschlossen, es sei denn, der Fehler betrifft eine für den Vertragszweck wesentliche Eigenschaft der Plattform.
  2. Cosuno haftet auf Schadensersatz bei (i) vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verschulden von Cosuno oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, (ii) fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflichten) von Cosuno oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, jedoch beschränkt auf typische Schäden, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags vorhersehbar waren oder (iii) Fahrlässigkeit von Cosuno oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, die eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verursacht, (iv) oder einer zwingenden gesetzlichen Haftung von Cosuno oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.
  3. Ein etwaiges Mitverschulden des Kunden ist anzurechnen. Cosuno haftet insbesondere für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Kunde alle erforderlichen und angemessenen Datensicherungsvorkehrungen getroffen und sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
  4. Diese Haftungsregelung ist abschließend (Ziffer 4 bleibt unberührt). Sie gilt im Hinblick auf alle Schadensersatzansprüche, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, insbesondere auch im Hinblick auf vorvertragliche oder nebenvertragliche Ansprüche. Sie gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Cosuno, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden im Sinne vorstehender Haftungsregelungen unverzüglich gegenüber Cosuno schriftlich anzuzeigen oder von Cosuno aufnehmen zu lassen, so dass Cosuno möglichst frühzeitig informiert wird und eventuell gemeinsam mit dem Kunden noch Schadensminderung betreiben kann.

11. Vertragswidrige Nutzung, Schadensersatz

  1. Für jeden Fall, in dem im Verantwortungsbereich des Kunden unberechtigt eine vertragsgegenständliche Leistung in Anspruch genommen wird, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe derjenigen Vergütung zu leisten, die für die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen der für diese Leistung geltenden Mindestvertragsdauer angefallen wäre. Der Nachweis, dass der Kunde die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat oder kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten.
  2. Cosuno bleibt berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

12. Verjährung

  1. Ansprüche des Kunden, die auf der Verletzung einer nicht in einem Mangel bestehenden Pflicht beruhen, verjähren, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, innerhalb von einem Jahr beginnend mit der Entstehung des Anspruchs. Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem in Rede stehenden Schaden des Kunden um einen Personenschaden handelt. Ansprüche wegen Personenschäden verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.
  2. Rücktritt oder Minderung sind unwirksam, wenn der Anspruch auf die Leistung oder der Nacherfüllungsanspruch des Kunden verjährt ist.

13. Nutzungsrechte

  1. Die Plattform ist urheberrechtlich geschützt. Alleinige Inhaberin aller geistigen und gewerblichen Schutzrechte ist Cosuno. Cosuno steht dafür ein, dass der generelle Betrieb der Plattform rechtlich zulässig ist, gegen keine Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien verstößt und insbesondere keine Rechte Dritter verletzt. Cosuno verpflichtet sich, den Kunden von begründeten Ansprüchen Dritter wegen des Betriebs der Plattform freizustellen und dem Kunden den in diesem Zusammenhang entstehenden Schaden (einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung) nach Maßgabe von Ziffer 10 zu ersetzen.
  2. Dem Kunden wird das zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte, nicht übertragbare, nicht ausschließliche Recht gewährt, die Plattform via Internet für den vereinbarten Vertragszweck zu nutzen. Darüberhinausgehende Rechte erhält der Kunde nicht. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Plattform oder Daten von Cosuno durch Dritte nutzen zu lassen, sie Dritten zugänglich zu machen oder auf sonstige Weise außerhalb des Vertragszwecks zu nutzen.

14. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Minderung

  1. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung, Minderung und/ oder ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Cosuno nur, wenn sein jeweiliger Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch Cosuno anerkannt wurde.
  2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde zudem nur ausüben, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  3. Das Recht des Kunden zur Rückforderung tatsächlich nicht geschuldeter Vergütung bleibt von der Beschränkung der Ziffer 14.1 unberührt.

15. Laufzeit, Kündigung

  1. Die Laufzeit und die Kündbarkeit des Vertrags richten sich nach den Bestimmungen des Angebots. Enthält das Angebot keine Angaben zur Laufzeit bzw. zur Kündbarkeit, so beträgt die Vertragslaufzeit ein (1) Jahr und verlängert sich automatisch um ein (1) weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Frist von mindestens drei (3) Monaten vor Ablauf der Laufzeit schriftlich durch eine der Parteien gekündigt wird.
  2. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die jeweils andere Vertragspartei insbesondere vor, wenn:
    - eine der Parteien schwerwiegend gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen verstößt und deswegen der anderen Partei das Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist;
    - der Kunde mit der Zahlung fälliger Gebühren oder sonstiger Vergütungen auch nach Ablauf einer von Cosuno gesetzten, angemessenen Frist zur Abhilfe um mehr als zwei (2) Monate im Rückstand ist;
    - über das ganze Vermögen oder Teile des Vermögens einer Partei das Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder abgelehnt wird;
    - bei einer der Parteien ein Insolvenzgrund im Sinne der §§ 17 – 19 InsO vorliegt;
    - sich die Vermögensverhältnisse einer Partei derart verschlechtern, dass mit einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung nicht mehr gerechnet werden kann, auch wenn kein Insolvenzgrund im Sinne von §§ 17 – 19 InsO vorliegt.
    Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
  3. Cosuno weist den Kunden darauf hin, dass er für die rechtzeitige Sicherung seiner Datenbestände vor Beendigung des Vertrags selbst verantwortlich ist. Cosuno wird in diesem Zusammenhang angemessene Mitwirkungshandlungen unternehmen. Cosuno kann aus technischen Gründen einen Zugriff des Kunden auf dessen Datenbestände nach Beendigung des Vertrags in der Regel nicht gewährleisten. Während der Laufzeit des Vertrags wird Cosuno keine vom Kunden in die Plattform eingespeisten Daten löschen, sofern Cosuno dazu nicht rechtlich verpflichtet ist (z.B. aufgrund von Rechtsverletzungen durch die vom Kunden eingespeisten Daten).

16. Geheimhaltung

  1. Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung zur Kenntnis gelangenden und bereits gelangten vertraulichen Informationen zeitlich unbefristet geheim zu halten und sie – soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich ist – nicht weiterzugeben und nicht in sonstiger Weise zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen, weitere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Know-how, sämtliche Arbeitsergebnisse sowie das Geschäftsmodell von Cosuno.
  2. Von der Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
    - die der jeweils anderen Partei bei der Anbahnung des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
    - die öffentlich bekannt waren, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
    - die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei in diesem Fall vorab unterrichten und ihm Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
  3. Jede Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei, soweit nicht ausdrücklich andere Regelungen getroffen werden.
  4. Die Parteien werden durch geeignete vertragliche Abreden sicherstellen, dass auch die für sie tätigen Mitarbeiter und Auftragnehmer zeitlich unbefristet jede eigene Verwertung oder Weitergabe vertraulicher Informationen unterlassen. Die Parteien werden Mitarbeitern und Auftragnehmern vertrauliche Informationen nur in dem Umfang offenlegen, wie diese die Informationen für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen.
  5. Der Kunde willigt ein, dass Cosuno die Zusammenarbeit der Parteien für Werbezwecke z.B. in Form von Pressemitteilungen, Erwähnungen auf der Homepage oder auf Social-Media-Profilen publizieren darf. Der Kunde gestattet es Cosuno, in diesem Zusammenhang auch das Firmenlogo des Kunden zu verwenden. Der Kunde kann seine Zustimmung nach dieser Ziffer 16.5 durch schriftliche Mitteilung an Cosuno jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

17. Datenschutz, Datennutzung

  1. Cosuno behandelt personenbezogene Daten des Kunden entsprechend datenschutzrechtlicher Standards und Vorgaben.
  2. Für die Bereitstellung der Plattform verarbeitet Cosuno personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) als Auftragsverarbeiter für den Kunden als Verantwortlichen. Die Verpflichtungen der Parteien im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO ("AVV") geregelt, die unter https://www.cosuno.com/de/avv abrufbar ist. Die Parteien bestätigen, dass sie die AVV gelesen, verstanden und akzeptiert haben und dass die AVV mit Vertragsschluss in der dann gültigen Fassung ohne gesonderte Erklärung zwischen den Parteien verbindlich vereinbart wird. Im Falle von Widersprüchen zwischen der AVV und diesen AGB oder einer anderen vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien in diesem Zusammenhang haben die Bestimmungen der AVV Vorrang.
  3. Cosuno ist berechtigt, vom Kunden zu dessen Nachunternehmern in die Plattform eingespeiste Daten im Rahmen der Plattform auch anderen Kunden zugänglich zu machen, sofern es sich dabei nicht um personenbezogene Daten handelt und keine Geschäftsgeheimnisse des Kunden betroffen sind.
  4. Cosuno ist berechtigt, vom Kunden zu dessen Vertragsbeziehungen mit Nachunternehmern in die Plattform eingespeiste Daten in anonymisierter oder aggregierter Form zu verwenden. Cosuno wird dies insbesondere tun, um bestehende Funktionen der Plattform zu verbessern oder neue Funktionen der Plattform bereitzustellen.

18. Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke gilt diejenige rechtliche zulässige Bestimmung als rückwirkend vereinbart, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt hätten oder nach Sinn und Zweck von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der betreffenden Bestimmung bzw. die Regelungslücke bedacht hätten.
  2. Wenn diese AGB sich auf eine schriftliche Form oder Mitteilung beziehen, genügt jeweils auch der Versand einer E-Mail.
  3. Der Vertrag und die sonstigen Vertragsunterlagen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrecht und des UN-Kaufrechts.
  4. Für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag oder den AGB einschließlich deren Wirksamkeit ist das Landgericht Potsdam ausschließlich zuständig, soweit gesetzlich zulässig.

Stand: März 2023

1. Anbieter, Gegenstand und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Bereitstellung und Nutzung der Cosuno-Plattform als Software-as-a-Service (SaaS) (nachfolgend und konkretisiert in Ziffer 3 „Plattform“) durch die Cosuno Ventures GmbH, Boxhagener Straße 77-78, 10245 Berlin (nachfolgend „Cosuno“). Die durch Cosuno angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“, gemeinsam mit Cosuno die „Parteien“). Diese AGB richten sich nur an Kunden, die die Plattform als Nachunternehmer nutzen.
  2. Abweichungen von diesen AGB gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von Cosuno ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Insbesondere die bloße Unterlassung eines Widerspruchs durch Cosuno gegen allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden führt nicht dazu, dass diese als vereinbart gelten. Das gilt auch, wenn Cosuno in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.
  3. Aus wichtigem Anlass, insbesondere bei Veränderungen der Rechtslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der Plattform oder der Marktgegebenheiten ist Cosuno zur Änderung dieser AGB berechtigt. Cosuno wird dem Kunden eine Änderung dieser AGB mitteilen. Die geänderten AGB gelten als vereinbart, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Erhalt der Mitteilung widersprochen hat und Cosuno den Kunden bei Mitteilung der Änderungen auf diese Folge besonders hingewiesen hat. Änderungen des mit dem Kunden vereinbarten Leistungsinhalts bedürfen unabhängig von den vorstehenden Regelungen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.

2. Account-Anlage, Abschluss des Plattformvertrags, Bestellung von Premium-Leistungen

  1. Die Nutzung der Plattform setzt die Einrichtung eines Unternehmens-Accounts durch den Kunden voraus („Account“). Die dabei getätigten Angaben müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein. 
  2. Der Kunde unterbreitet Cosuno mit der Account-Anlage ein verbindliches Angebot über den Abschluss eines Vertrages auf Grundlage und unter Geltung dieser AGB („Plattformvertrag“) über die Nutzung der kostenlosen Basisumfänge der Plattform. Die Account-Anlage darf daher nur durch einer für den Kunden vertretungsbefugten oder vom Kunden zum Abschluss des Plattformvertrags und der in Folge dessen Cosuno gegenüber über den Account getätigte Willenserklärungen bevollmächtigten natürliche Person erfolgen („Administrator“). Eine Account-Anlage ohne Einbeziehung dieser AGB ist nicht möglich.
  3. Cosuno kann das Angebot des Kunden nach freiem Ermessen durch Zusendung einer Benachrichtigung, an die im Rahmen der Account-Anlage angegebene E-Mail-Adresse annehmen. Cosuno ist berechtigt, einen Vertragsabschluss mit dem Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  4. Nach der Account-Anlage kann der Administrator weitere Nutzer einschließlich weiterer Administratoren hinzufügen.
  5. Cosuno stellt Kunden über die Basisumfänge hinausgehende Plattformumfänge („Premium-Umfänge“) nur nach Abschluss eines separaten Vertrags („Premium-Vertrag“) zur Verfügung. Ein Premium-Vertrag kommt zustande, indem ein Nutzer innerhalb der Plattform die erforderlichen Vertrags- und Zahlungsinformationen für den Account hinterlegt, Premium-Umfänge auswählt und bestellt und Cosuno das entsprechende Angebot in Textform annimmt oder die Premium-Umfänge freischaltet.

3. Vertragszweck und Leistungsumfang

  1. Die Plattform ist eine Softwarelösung für das Beschaffungs- und Nachunternehmermanagement in der Baubranche. Nachunternehmer können sich mittels der Plattform über Ausschreibungen informieren und sich an für sie relevanten Ausschreibungen beteiligen („Vertragszweck“). 
  2. Cosuno bietet den Kunden kostenlose Basisumfänge und kostenpflichtige Premium-Umfänge an. Der vertragsgegenständliche Leistungs- und Funktionsumfang wird auf der Cosuno-Website bzw. im Rahmen einer Bestellung definiert.

4. Verpflichtungen und Obliegenheiten des Kunden und Nutzung der Plattform 

  1. Die Nutzung der Plattform setzt voraus, dass der Kunde und ggf. seine Nutzer über die erforderlichen technischen Mittel (Computer, Internetzugang) verfügt. Für eine optimale Nutzung der Plattform rät Cosuno zur Nutzung der Browsertypen Google Chrome, Mozilla Firefox oder Microsoft Edge in ihrer jeweils aktuellen Version sowie zur Zulassung von Cookies in den Einstellungen des verwendeten Browsers. Werden diese technischen Voraussetzungen vom Kunden nicht erfüllt, kann es unter Umständen zu Einschränkungen der Nutzbarkeit der Plattform kommen. Cosuno ist für solche Einschränkungen nicht verantwortlich. 
  2. Der Kunde darf den Zugang zur Plattform ausschließlich für den Vertragszweck (vgl. Ziffer 3.1) nutzen und nutzen lassen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Plattform durch Dritte nutzen zu lassen, sie Dritten zugänglich zu machen oder auf sonstige Weise außerhalb des Vertragszwecks zu nutzen. Die Möglichkeit zur Vergabe von Nutzer-Accounts bleibt davon unberührt. Der Kunde verpflichtet sich, geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, damit der Zugang zur Plattform nicht von unberechtigten Personen genutzt wird. Zu derartigen Sicherheitsvorkehrungen gehört insbesondere die Verwendung eines sicheren Passworts sowie dessen regelmäßige Änderung und Geheimhaltung. 
  3. Falls sich Dritte aufgrund von Fahrlässigkeit des Kunden mit Hilfe des Passworts Zugang zum Konto des Kunden verschaffen, muss sich der Kunde die Handlungen des Dritten zurechnen lassen und haftet dafür. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, nachzuweisen, dass er das Passwort ausreichend vor dem Zugriff Dritter geschützt hat und die Handlungen auf der Plattform von einem Dritten vorgenommen wurden. Falls der Kunde Anhaltspunkte dafür hat, dass ein Dritter im Besitz seines Passwortes ist, hat er unverzüglich sein Passwort zu ändern und Cosuno zu informieren.
  4. Der Kunde stellt sicher, dass die im Rahmen der Registrierung gemachten Angaben, insbesondere solche zur Unternehmereigenschaft und dem Unternehmen selbst, sowie gegebenenfalls erbrachte Nachweise aktuell und richtig sind. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die von ihm gemachten Angaben und Nachweise im Falle einer Änderung umgehend zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass die im Account hinterlegten Informationen die tatsächlichen Gegebenheiten abbilden.
  5. Der Kunde sorgt dafür, dass die hinterlegten Kontaktdaten des Kunden vollständig, richtig und aktuell sind, um den Zugang rechtserheblicher Erklärungen (bspw. im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Premium-Vertrags, einer Wesentlichen Änderung der Plattform oder wesentlichen Änderungen dieser AGB) sicherzustellen.
  6. Der Kunde darf auf der Plattform ausschließlich Daten, Texte, Bilder und sonstige Inhalte einstellen, zu deren entsprechender Nutzung er berechtigt ist und die nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen. Cosuno ist zur Sperrung von durch den Kunden eingestellten Inhalten berechtigt, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass diese Inhalte rechtswidrig sind, gegen diese AGB verstoßen oder Rechte Dritter verletzen.
  7. Der Kunde stellt Cosuno von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Urheber-, Wettbewerbs-, Marken- und Datenschutzrechtsverletzungen, die gegen Cosuno in Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform durch den Kunden erhoben werden sollten, frei. Diese Freistellung beinhaltet auch den Ersatz angemessener Kosten, die Cosuno durch eine Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung entstehen bzw. entstanden sind.
  8. Der Kunde stellt sicher, dass Premium-Verträge nur von vertretungsbefugten oder entsprechend bevollmächtigten Nutzern abgeschlossen werden. 
  9. Der Kunde wird die von ihm eingesetzten Nutzer über die Verpflichtungen des Kunden nach diesen AGB informieren und mit angemessenen Mitteln dafür Sorge tragen, dass diese durch die Nutzer eingehalten werden.

5. Vertragsschlüsse über die Plattform 

  1. Der Kunde erhält die Möglichkeit, über die Plattform Verträge mit Hauptunternehmern zur Mitarbeit in Bauprojekten abzuschließen (nachfolgend „Nachunternehmer-Vertrag“). Die Parteien des Nachunternehmer-Vertrags sind ausschließlich der Kunde und der jeweilige Hauptunternehmer; Cosuno ist nicht Partei des Nachunternehmer-Vertrags. Der Inhalt des Nachunternehmer-Vertrags richtet sich ausschließlich nach den Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Hauptunternehmer. Es liegt dabei in der alleinigen Verantwortung des Kunden und des jeweiligen Hauptunternehmers, gesetzliche Bestimmungen in der Vergabe und Bepreisung von Nachunternehmer-Verträgen einzuhalten.
  2. Die Erfüllung der vertraglichen Pflichten unter dem Nachunternehmer-Vertrag ist alleinige Verantwortung der Parteien des Nachunternehmer-Vertrags. Cosuno schuldet weder die Erfüllung der Pflichten einer Partei unter dem Nachunternehmer-Vertrag noch übernimmt Cosuno hinsichtlich des Nachunternehmer-Vertrags irgendeine Gewährleistung, Garantie oder Haftung. 

6. Verfügbarkeit 

  1. Kunden die kostenpflichtige Premium-Umfänge nutzen, gewährt Cosuno während der Servicezeiten eine Gesamtverfügbarkeit der Leistungen am Übergabepunkt von 99% im Vertragsjahresmittel. Der Übergabepunkt ist der jeweilige Routerausgang über den die Plattform mit dem Internet verbunden ist. Kunden, die lediglich die kostenlosen Basisumfänge der Plattform nutzen, schuldet Cosuno keine bestimmte Verfügbarkeit der Plattform.
  2. Die von Cosuno geschuldete Verfügbarkeit der Plattform beträgt mindestens 99% im Vertragsjahresmittel.
  3. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine jederzeitige, ununterbrochene, vollständige oder störungsfreie Nutzbarkeit der Plattform. Cosuno schuldet lediglich die Tauglichkeit der Plattform für den Vertragszweck im Rahmen der Verfügbarkeit nach Ziffer 6.2. Unter „Verfügbarkeit“ verstehen die Parteien daher die wesentliche technische Nutzbarkeit und Erreichbarkeit der Funktionen der Plattform. Zeiten, in denen eine Verfügbarkeit der Plattform auf Grund eines Fehlers oder aus anderen Gründen nicht gegeben ist, gelten als „Ausfallzeiten“. „Übliche Geschäftszeiten“ sind Montag bis Freitag (gesetzliche Feiertage in Berlin ausgenommen) zwischen 09:00 und 18:00 Uhr.
  4. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit bleiben Ausfallzeiten unberücksichtigt, 
    - in denen die Plattform aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die Cosuno nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, Fehler der IT-Systeme des Kunden oder der in seinem Auftrag tätigen Drittdienstleister, etc.), nicht zu erreichen ist; 
    - die auf eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden, insbesondere auf eine verzögerte oder unvollständige Übermittlung einer Fehlermeldung, zurückzuführen sind;
    - die für Wartungsarbeiten während der Üblichen Geschäftszeiten von bis zu fünf Stunden im Monat anfallen; oder
    - die für Wartungsarbeiten außerhalb der Üblichen Geschäftszeiten von bis zu zwanzig Stunden im Monat anfallen.

7. Betrieb und Änderungen der Plattform 

  1. Cosuno ist bestrebt, dass die Plattform stets dem Stand der Technik entspricht. Cosuno ist berechtigt, regelmäßig Updates, neue Versionen oder Upgrades der Plattform durch- und/oder einzuführen (nachfolgend einheitlich als „Updates“ bezeichnet), um die Plattform an neue technische oder geschäftliche Bedürfnisse anzupassen, neue Funktionen zu implementieren oder Änderungen an bestehenden Funktionalitäten der Plattform vorzunehmen. 
  2. Sofern und soweit durch ein Update die Nutzung der Plattform durch den Kunden zum Vertragszweck wesentlich eingeschränkt wird (ein solches Update nachfolgend als „Wesentliche Änderung“ bezeichnet), wird Cosuno den Kunden über die Einführung der Wesentlichen Änderung spätestens vier (4) Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform informieren (nachfolgend „Änderungsmitteilung“). Widerspricht der Kunde der Wesentlichen Änderung nicht mit einer Frist von zwei (2) Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung (nachfolgend „Widerspruchsmitteilung“), wird die Wesentliche Änderung Vertragsbestandteil des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags. Cosuno wird den Kunden mit jeder Änderungsmitteilung über seine Rechte nach dieser Ziffer 7.2, insbesondere (i) das Widerspruchsrecht, (ii) die hierfür vorgesehene Frist und (iii) die Rechtsfolgen eines nicht fristgerecht erklärten Widerspruchs gegen die Wesentliche Änderung informieren. 
  3. Widerspricht der Kunde der Wesentlichen Änderung, wird Cosuno dem Kunden die Plattform ohne die Wesentliche Änderung weiter zur Nutzung zur Verfügung stellen, soweit dies nicht aus technischen oder geschäftsorganisatorischen Gründen unmöglich oder für Cosuno unzumutbar ist. Dem Kunden steht in einem solchen Fall das Recht zu, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund innerhalb einer Frist von vier Wochen (nachfolgend „Ausübungsfrist“) zu kündigen. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, wird die Wesentliche Änderung Vertragsbestandteil. Die Ausübungsfrist beginnt zu laufen, sobald Cosuno den Kunden in Textform über (i) die Nichtfortführbarkeit des Vertrags ohne die Wesentliche Änderung, (ii) das Sonderkündigungsrecht und (iii) die Rechtsfolgen des Verstreichens der Ausübungsfrist informiert hat.

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Nutzung der Basisumfänge der Plattform ist kostenlos. 
  2. Für die Nutzung von Premium-Umfängen sind die im Bestellprozess genannten Preise und Zahlungsmittel maßgeblich. Soweit nicht abweichend vereinbart, sind Rechnungen   innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Skontoabzug fällig. 
  3. Alle durch Cosuno ausgewiesenen Gebühren und Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Vergütung ist monatlich im Voraus zu zahlen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.

9. Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel 

  1. Cosuno gewährleistet, dass die Plattform nicht mit Sach- und Rechtsmängeln (nachfolgend „Mängel“) behaftet ist, die die Tauglichkeit der Plattform für den Vertragszweck mehr als unerheblich beeinträchtigen. Unwesentliche Beeinträchtigungen gelten nicht als Mangel.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, Cosuno auftretende Mängel unverzüglich mitzuteilen. Cosuno wird aufgetretene und ordnungsgemäß angezeigte Mängel an der Plattform innerhalb angemessener Frist beseitigen.

10. Haftung von Cosuno

  1. Cosuno haftet auf Schadensersatz ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB. Dem Grunde nach haftet Cosuno für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln sowie für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Höhe nach ist die Ersatzpflicht von Cosuno in Fällen von Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens begrenzt. Ein etwaiges Mitverschulden des Kunden ist anzurechnen.
  2. Cosuno haftet nicht bei höherer Gewalt (kriegerische Auseinandersetzungen, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen, Arbeitskämpfe, Embargos, terroristische Handlungen oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von Cosuno liegen und die von Cosuno auch durch die gebotene Sorgfalt nicht abgewendet oder unschädlich gemacht werden können) und notwendigen Wartungsarbeiten, Reparaturen oder sonstigen Maßnahmen an technischen Einrichtungen von Cosuno oder Dritten, die Daten, Inhalte, Informationen oder Übertragungskapazitäten zur Verfügung stellen, und zu unvermeidbaren Störungen, Unterbrechungen oder einer Verringerung der Leistungsfähigkeit (Geschwindigkeit) der Plattform führen können. 
  3. Cosuno haftet nicht für Schäden oder Verluste, die durch die schuldhafte Wahl eines unsicheren Passworts durch den Kunden verursacht werden oder wenn der Kunde das Passwort entgegen diesen AGB nicht geheim hält. Auch eine Haftung für Schäden, die schuldhaft durch Dritte verursacht werden, denen der Kunde vertragswidrig Zugang zur Plattform gewährt hat, ist ausgeschlossen.
  4. Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 BGB für bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhandene Fehler der Plattform ist ausgeschlossen, es sei denn, der Fehler betrifft eine für den Vertragszweck wesentliche Eigenschaft der Plattform.
  5. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit sowie die Haftung gemäß §§ 1, 4 ProdHaftG bleiben unberührt.
  6. Soweit gemäß den vorstehenden Regelungen die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, erstreckt sich dies auch auf die persönliche Haftung der Organe, der Arbeitnehmer und sonstiger Mitarbeiter, der Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Cosuno und gilt auch für die gesetzliche Haftung aus unerlaubter Handlung (insbesondere §§ 823 ff. BGB einschließlich etwaiger Rückgriffsansprüche gemäß § 840 BGB, § 5 ProdHaftG i. V. m. § 426 BGB), nicht hingegen für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 ProdHaftG.
  7. Das Recht des Kunden, sich wegen einer von Cosuno nicht zu vertretenden, nicht in einem Mangel einer Leistung bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.

11. Cybersecurity, Sperrung

  1. Cosuno ist berechtigt, angemessene Abwehrmaßnahmen gegen unberechtigten Zugriff nach Ziffer 4.2 und/ oder Bedrohungen durch Cyberattacken oder sonstige Bedrohungen bspw. für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Privatsphäre), das Eigentum und sonstige Rechtsgüter des Kunden sowie Dritter und/ oder Cosuno selbst zu treffen. Je nach Schwere der Bedrohung und/ oder des Stellenwerts der bedrohten Rechtsgüter sind mitunter Maßnahmen erforderlich, die vorübergehend zu Einschränkungen der Erreichbarkeit und/ oder Funktionalität oder zu einer vollständigen Sperrung der Plattform oder des Accounts des Kunden führen. 
  2. Cosuno kann in diesem Zusammenhang sowie zur Wiederherstellung der vollständigen Zugänglichkeit und Funktionalität der Plattform Updates, insbesondere Sicherheitsupdates, durchführen. Für die Wiederherstellung der (vollständigen) Zugänglichkeit und Funktionsfähigkeit der Plattform ist unter Umständen die Mitwirkung des Kunden (wie etwa die Änderung des Passworts für den Account) erforderlich

12. Vertragswidrige Nutzung, Schadensersatz 

  1. Für jeden Fall, in dem im Verantwortungsbereich des Kunden unberechtigt eine vertragsgegenständliche Leistung in Anspruch genommen wird, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe derjenigen Vergütung zu leisten, die für die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen der für diese Leistung geltenden Mindestvertragsdauer angefallen wäre. Der Nachweis, dass der Kunde die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat oder kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten. 
  2. Cosuno bleibt berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

13. Verjährung 

  1. Ansprüche des Kunden, die auf der Verletzung einer nicht in einem Mangel bestehenden Pflicht beruhen, verjähren, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, innerhalb von einem Jahr beginnend mit der Entstehung des Anspruchs. Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem in Rede stehenden Schaden des Kunden um einen Personenschaden handelt. Ansprüche wegen Personenschäden verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.
  2. Rücktritt oder Minderung sind unwirksam, wenn der Anspruch auf die Leistung oder der Nacherfüllungsanspruch des Kunden verjährt ist.

14. Nutzungsrechte 

  1. Cosuno gewährt dem Kunden das zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte, nicht übertragbare, nicht ausschließliche Recht, die Plattform via Internet für den vereinbarten Vertragszweck zu nutzen. Darüberhinausgehende Rechte erhält der Kunde nicht. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Plattform oder Daten von Cosuno durch Dritte nutzen zu lassen, sie Dritten zugänglich zu machen oder auf sonstige Weise außerhalb des Vertragszwecks zu nutzen.

15. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Minderung 

  1. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnungs-, Minderungs- und/oder Zurückbehaltungsrecht gegenüber Cosuno nur, wenn sein jeweiliger Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch Cosuno anerkannt wurde. 
  2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde zudem nur ausüben, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  3. Das Recht des Kunden zur Rückforderung tatsächlich nicht geschuldeter Vergütung bleibt von der Beschränkung der Ziffer 15.1 unberührt.

16. Laufzeit, Kündigung 

  1. Der Plattformvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von sieben Tagen ordentlich gekündigt werden. Sofern zwischen den Parteien zum Zeitpunkt der Kündigung ein Premium-Vertrag besteht, so wird die ordentliche Kündigung des Nutzungsvertrages erst mit Ende des Premium-Vertrags wirksam.
  2. Premium-Verträge haben eine Mindestlaufzeit von einem Monat. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Premium-Vertrag automatisch um jeweils einen Monat, es sei denn, eine der Parteien kündigt den Vertrag vor dem Verlängerungsdatum.
  3. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Plattformvertrags und des Premium-Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die jeweils andere Vertragspartei insbesondere vor, wenn: 
    - eine der Parteien schwerwiegend gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen verstößt und deswegen der anderen Partei das Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist;
    - der Kunde mit der Zahlung fälliger Gebühren oder sonstiger Vergütungen auch nach Ablauf einer von Cosuno gesetzten, angemessenen Frist zur Abhilfe um mehr als zwei (2) Monate im Rückstand ist;
    - über das ganze Vermögen oder Teile des Vermögens einer Partei das Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder abgelehnt wird;
    - bei einer der Parteien ein Insolvenzgrund im Sinne der §§ 17 – 19 InsO vorliegt;
    - sich die Vermögensverhältnisse einer Partei derart verschlechtern, dass mit einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung nicht mehr gerechnet werden kann, auch wenn kein Insolvenzgrund im Sinne von §§ 17 – 19 InsO vorliegt.
  1. Kündigungen bedürfen der Textform. Der Kunde kann über die Plattform oder per E-Mail an support@cosuno.de kündigen.
  2. Cosuno weist den Kunden darauf hin, dass er für die rechtzeitige Sicherung seiner Datenbestände vor Beendigung des Vertrags selbst verantwortlich ist. Cosuno wird in diesem Zusammenhang angemessene Mitwirkungshandlungen unternehmen. Cosuno kann aus technischen Gründen einen Zugriff des Kunden auf dessen Datenbestände nach Beendigung des Vertrags in der Regel nicht gewährleisten. Während der Laufzeit des Vertrags wird Cosuno keine vom Kunden in die Plattform eingespeisten Daten löschen, sofern Cosuno dazu nicht rechtlich verpflichtet ist (z.B. aufgrund von Rechtsverletzungen durch die vom Kunden eingespeisten Daten).

17. Geheimhaltung 

  1. Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung zur Kenntnis gelangenden und bereits gelangten vertraulichen Informationen zeitlich unbefristet geheim zu halten und sie – soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich ist – nicht weiterzugeben und nicht in sonstiger Weise zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen, weitere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Know-how, sämtliche Arbeitsergebnisse sowie das Geschäftsmodell von Cosuno.
  2. Von der Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
    - die der jeweils anderen Partei bei der Anbahnung des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
    - die öffentlich bekannt waren, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
    - die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei in diesem Fall vorab unterrichten und ihm Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
  1. Jede Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der jeweils anderen Partei in Textform, soweit nicht ausdrücklich andere Regelungen getroffen werden.
  2. Die Parteien werden durch geeignete vertragliche Abreden sicherstellen, dass auch die für sie tätigen Mitarbeiter und Auftragnehmer zeitlich unbefristet jede eigene Verwertung oder Weitergabe vertraulicher Informationen unterlassen. Die Parteien werden Mitarbeitern und Auftragnehmern vertrauliche Informationen nur in dem Umfang offenlegen, wie diese die Informationen für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen.
  3. Der Kunde willigt ein, dass Cosuno die Zusammenarbeit der Parteien für Werbezwecke z.B. in Form von Pressemitteilungen, Erwähnungen auf der Homepage oder auf Social-Media-Profilen publizieren darf. Der Kunde gestattet es Cosuno, in diesem Zusammenhang auch das Firmenlogo des Kunden zu verwenden. Der Kunde kann seine Zustimmung nach dieser Ziffer 17.5 jederzeit durch Mitteilung an Cosuno in Textform mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

18. Datenschutz, Datennutzung 

  1. Cosuno behandelt personenbezogene Daten des Kunden entsprechend datenschutzrechtlicher Standards und Vorgaben. 
  2. Für die Bereitstellung der Plattform verarbeitet Cosuno personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) als Auftragsverarbeiter für den Kunden als Verantwortlichen. Die Verpflichtungen der Parteien im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO ("AVV") geregelt, die unter [https://www.cosuno.com/de/avv] abrufbar ist. Die Parteien bestätigen, dass sie die AVV gelesen, verstanden und akzeptiert haben und dass die AVV mit Abschluss des Plattformvertrags in der dann gültigen Fassung ohne gesonderte Erklärung zwischen den Parteien verbindlich vereinbart wird. Im Falle von Widersprüchen zwischen der AVV und diesen AGB oder einer anderen vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien in diesem Zusammenhang haben die Bestimmungen der AVV Vorrang.
  3. Cosuno ist berechtigt, vom Kunden eingespeiste Daten im Rahmen der Plattform auch anderen Kunden zugänglich zu machen, sofern es sich dabei nicht um personenbezogene Daten handelt und keine Geschäftsgeheimnisse des Kunden betroffen sind.
  4. Cosuno ist berechtigt, vom Kunden zu dessen Vertragsbeziehungen mit Hauptunternehmern in die Plattform eingespeiste Daten in anonymisierter oder aggregierter Form zu verwenden. Cosuno wird dies insbesondere tun, um bestehende Funktionen der Plattform zu verbessern oder neue Funktionen der Plattform bereitzustellen.

19. Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien vereinbaren, die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder die Regelungslücke durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt hätten oder nach Sinn und Zweck von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der betreffenden Bestimmung bzw. die Regelungslücke bedacht hätten.
  2. Das zwischen den Vertragspartnern bestehende Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. 
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbindung herrührenden Ansprüche gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Potsdam.

 

Stand: Oktober 2023