1. Anbieter, Gegenstand und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Bereitstellung und Nutzung der Cosuno-Plattform als Software-as-a-Service (SaaS) (nachfolgend und konkretisiert in Ziffer 3 „Plattform“) durch die Cosuno Ventures GmbH, Boxhagener Straße 77-78, 10245 Berlin (nachfolgend „Cosuno“). Die durch Cosuno angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“, gemeinsam mit Cosuno die „Parteien“).
    2. Abweichungen von diesen AGB gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von Cosuno ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Insbesondere die bloße Unterlassung eines Widerspruchs durch Cosuno gegen allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden führt nicht dazu, dass diese als vereinbart gelten. Das gilt auch, wenn Cosuno in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.
    3. Aus wichtigem Anlass, insbesondere bei Veränderungen der Rechtslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der Plattform oder der Marktgegebenheiten, ist Cosuno zur Änderung dieser AGB berechtigt. Cosuno wird dem Kunden eine Änderung dieser AGB mitteilen. Die geänderten AGB gelten als vereinbart, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Erhalt der Mitteilung widersprochen hat und Cosuno den Kunden bei Mitteilung der Änderungen auf diese Folge besonders hingewiesen hat. Änderungen der mit dem Kunden vereinbarten Leistungsinhalte bedürfen unabhängig von den vorstehenden Regelungen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
  2. Account-Anlage, Abschluss des Plattformvertrags, Bestellung von Premium-Leistungen
    1. Die Nutzung der Plattform setzt die Einrichtung eines Unternehmens-Accounts für den Kunden voraus („Account“). Der Kunde unterbreitet Cosuno mit der Account-Anlage ein verbindliches Angebot über den Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der kostenlosen Basisumfänge der Plattform („Plattformvertrag“). Die Account-Anlage darf daher nur durch eine natürliche Person erfolgen, die für den Kunden vertretungsbefugt ist oder vom Kunden zum Abschluss des Plattformvertrags sowie in Folge dessen  mit Cosuno über den Account geschlossene Verträge bevollmächtigt ist („Administrator“). Eine Account-Anlage ohne Einbeziehung dieser AGB ist nicht möglich.
    2. Cosuno stellt Kunden über die Basisumfänge hinausgehende Plattformumfänge („Premium-Umfänge“) nur nach Abschluss eines separaten Vertrags („Premium-Vertrag“) zur Verfügung. Ein Premium-Vertrag kommt zustande, (i.) indem ein Nutzer innerhalb der Plattform die erforderlichen Vertrags- und Zahlungsinformationen für den Account hinterlegt, Premium-Umfänge auswählt und bestellt und Cosuno das entsprechende Angebot in Textform annimmt oder die Premium-Umfänge freischaltet oder (ii) durch die auf ein individuell für den Kunden erstelltes analoges Angebot von Cosuno folgende Bestellung des Kunden.
    3. Cosuno ist berechtigt, einen Vertragsabschluss mit dem Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
    4. Nach der Account-Anlage kann der Administrator weitere Nutzer einschließlich weiterer Administratoren hinzufügen.
    5. Der Vertragszeichner und die Administratoren fungieren Cosuno gegenüber – jeweils einzelvertretungsberechtigt – als Ansprechpartner für die verbindliche Behandlung aller die Durchführung des Vertrags betreffenden Fragen. Der Kunde ist berechtigt, in Textform andere Ansprechpartner zu benennen. Bei Ausfall durch Urlaub, Krankheit etc. sind Ersatzpersonen zu benennen. Im Falle eines Wechsels der benannten Personen hat der Kunde Cosuno unverzüglich in Textform zu informieren.
  3. Vertragszweck und Leistungsumfang
    1. Die Plattform ist eine Softwarelösung für das Beschaffungs- und Nachunternehmermanagement in der Baubranche. Über die Plattform können Kunden selbst Ausschreibungen erstellen, veröffentlichen und intelligent verwalten oder sich über fremde Ausschreibungen informieren und sich an für sie relevanten Ausschreibungen beteiligen („Vertragszweck“). 
    2. Cosuno unterscheidet zwischen verschiedenen Paketen. (NU-Free, NU-Premium, Bronze, Silber, Gold, etc.) Die Leistungspakete variieren hinsichtlich des enthaltenen Funktionsumfangs und/oder der enthaltenen Anzahl an innerhalb eines Abrechnungszeitraums über die Plattform neu aktivierbaren Projekten und Nutzern. Der konkret vereinbarte Leistungs- und Funktionsumfang ergibt sich aus dem Bestellprozess bzw.  aus dem Angebot und/oder dem vom Kunden bestellten Leistungspaket.
    3. Je nach Leistungsumfang setzt Cosuno maschinelles Lernen, große Sprachmodelle (Large Language Models, „LLM“) oder andere Formen Künstlicher Intelligenz ("KI") ein. Dadurch kann Cosuno dem Kunden Mehrwerte wie zum Beispiel einen intelligenten Preisspiegel anbieten. Die Ergebnisse der KI werden von Cosuno durch verschiedene nachgelagerte Mechanismen validiert. Trotz des Strebens nach höchster Genauigkeit und der von Cosuno implementierten Validierungsmechanismen kann aufgrund der derzeitigen Grenzen der KI/LLM-Technologie nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass die Ergebnisse gelegentlich ungenau, unvollständig oder fehlerhaft sind. Der Kunde sollte sich daher nicht in vollem Umfang auf die Ergebnisse verlassen. Der Kunde bleibt allein für die Beschreibungen seiner Leistungen oder Festlegung seiner Preise und die Erstellung seiner Angebote bzw. die Bewertung von ihm unterbreiteten Angeboten verantwortlich.
  4. Verpflichtungen und Obliegenheiten des Kunden und Nutzung der Plattform
    1. Die Nutzung der Plattform setzt voraus, dass der Kunde und ggf. seine Nutzer über die erforderlichen technischen Mittel (Computer, Internetzugang) verfügt. Für eine optimale Nutzung der Plattform rät Cosuno zur Nutzung der Browsertypen Google Chrome, Mozilla Firefox oder Microsoft Edge in ihrer jeweils aktuellen Version sowie zur Zulassung von Cookies in den Einstellungen des verwendeten Browsers. Werden diese technischen Voraussetzungen vom Kunden nicht erfüllt, kann es unter Umständen zu Einschränkungen der Nutzbarkeit der Plattform kommen. Cosuno ist für solche Einschränkungen nicht verantwortlich. 
    2. Der Kunde darf den Zugang zur Plattform ausschließlich für den Vertragszweck (vgl. Ziffer 3.1) nutzen und nutzen lassen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Plattform durch Dritte außerhalb seiner Organisation nutzen zu lassen, sie solchen Dritten zugänglich zu machen oder auf sonstige Weise außerhalb des Vertragszwecks zu nutzen. Die Möglichkeit zur Vergabe von Nutzer-Accounts bleibt davon unberührt. Der Kunde verpflichtet sich, geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, damit der Zugang zur Plattform nicht von unberechtigten Personen genutzt wird. Zu derartigen Sicherheitsvorkehrungen gehört insbesondere die Verwendung eines sicheren Passworts sowie dessen regelmäßige Änderung und Geheimhaltung. 
    3. Falls sich Dritte mit Hilfe des Passworts Zugang zum Konto des Kunden verschaffen und hat der Kunde dies zu verschulden, muss sich der Kunde die Handlungen des Dritten zurechnen lassen und haftet dafür. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, nachzuweisen, dass er das Passwort ausreichend vor dem Zugriff Dritter geschützt hat und die Handlungen auf der Plattform von einem Dritten vorgenommen wurden. Falls der Kunde Anhaltspunkte dafür hat, dass ein Dritter im Besitz seines Passwortes ist, hat er unverzüglich sein Passwort zu ändern und Cosuno zu informieren.
    4. Der Kunde stellt sicher, dass die im Rahmen der Registrierung gemachten Angaben, insbesondere solche zur Unternehmereigenschaft und dem Unternehmen selbst, sowie gegebenenfalls erbrachte Nachweise aktuell und richtig sind. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die von ihm gemachten Angaben und Nachweise im Falle einer Änderung umgehend zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass die im Account hinterlegten Informationen die tatsächlichen Gegebenheiten abbilden.
    5. Der Kunde sorgt dafür, dass die hinterlegten Kontaktdaten des Kunden vollständig, richtig und aktuell sind, um den Zugang rechtserheblicher Erklärungen (bspw. im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Premium-Vertrags, einer Wesentlichen Änderung der Plattform oder wesentlichen Änderungen dieser AGB) sicherzustellen.
    6. Der Kunde darf auf der Plattform ausschließlich Daten, Texte, Bilder und sonstige Inhalte einstellen, zu deren entsprechender Nutzung er berechtigt ist und die nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen. Cosuno ist zur Sperrung von durch den Kunden eingestellten Inhalten berechtigt, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass diese Inhalte rechtswidrig sind, gegen diese AGB verstoßen oder Rechte Dritter verletzen.
    7. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Preisspiegel und andere erkennbar KI-basierte Ergebnisse vor deren Weiterverwendung zu überprüfen. Aufgrund der derzeitigen Begrenzungen der KI/LLM-Technologie können diese Ergebnisse gelegentlich ungenau, fehlerhaft oder unvollständig sein. Der Kunde sollte die Ergebnisse daher nicht ungeprüft für die Festlegung seiner Preise, die Erstellung seiner Angebote oder die Bewertung von ihm unterbreiteten Angeboten verwenden.
    8. Der Kunde stellt Cosuno von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Urheber-, Wettbewerbs-, Marken- und Datenschutzrechtsverletzungen, die gegen Cosuno in Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform durch den Kunden erhoben werden sollten, frei. Diese Freistellung beinhaltet auch den Ersatz angemessener Kosten, die von Cosuno durch eine Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung entstehen bzw. entstanden sind.
    9. Der Kunde stellt sicher, dass Premium-Verträge im Account nur von Vertretungsbefugten oder entsprechend bevollmächtigten Nutzern abgeschlossen werden. 
    10. Der Kunde wird die von ihm eingesetzten Nutzer über die Verpflichtungen des Kunden nach diesen AGB informieren und mit angemessenen Mitteln dafür Sorge tragen, dass diese durch die Nutzer eingehalten werden.
  5. Sonderleistungen von Cosuno
    1. Sofern dies zwischen den Parteien vereinbart wird, erbringt Cosuno gegen gesonderte Vergütung zusätzlich zur Bereitstellung der Plattform individuelle Sonderleistungen an den Kunden (nachfolgend „Sonderleistungen“). Sonderleistungen können sowohl individuelle Entwicklungs- oder Supportleistungen, zum Beispiel im Bereich der Einrichtungshilfe oder der Anpassung der Software an die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Kunden, als auch die Bereitstellung von standardisierter Zusatzfunktionen oder -services sein.
    2. Der Kunde ist zur unverzüglichen Erbringung sämtlicher für die Sonderleistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen (z.B. Mitteilung technischer Informationen zu den IT-Systemen des Kunden) verpflichtet.
    3. Soweit die Sonderleistungen eine Personalisierung der Plattform durch Verwendung eines Logos und/oder eines Namenszugs des Kunden (Branding) beinhaltet, ist der Kunde für die rechtskonforme Nutzung des Logos und/oder des Namenszugs verantwortlich. Der Kunde gewährt Cosuno das zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte, nicht übertragbare, nicht ausschließliche Recht, das Logo und/oder den Namenszug zum Zwecke der Personalisierung zu nutzen.
    4. Im Übrigen gelten für Sonderleistungen die Nutzungsrechteregelungen in Ziffer 13. Soweit Sonderleistungen die Nutzbarkeit der Plattform wesentlich beeinträchtigen oder zu Sicherheitslücken an der Plattform führen könnten, ist Cosuno berechtigt die Bereitstellung der Sonderleistungen unter angemessener Berücksichtigung der Kundeninteressen zunächst vorsorglich einzustellen. Die Parteien werden das weitere Vorgehen in einem solchen Fall einvernehmlich abstimmen.
    5. Sofern Cosuno im Rahmen der Weiterentwicklung der Plattform Funktionen implementiert, die den wesentlichen Funktionsumfang einer individuellen Sonderleistung - insbesondere einer individuellen Entwicklungsleistung - abbilden, ist Cosuno berechtigt, die Bereitstellung der Sonderleistungen unter angemessener Berücksichtigung der Kundeninteressen einzustellen. Cosuno wird den Kunden über solche Änderungen im Vorfeld informieren.
  6. Veröffentlichung von Ausschreibungen/Projekten
    1. Über die Plattform eingestellte Ausschreibungen/Projekte sind grundsätzlich allgemein verfügbar und können von jedermann eingesehen werden; auch von Personen, die keine angemeldeten Plattform Nutzer sind.
    2. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Zugriff auf Ausschreibungen/Projekte, die nicht öffentlich verfügbar sein sollen, über die Plattform einzuschränken.
    3. Baustofflieferanten und sonstige Dritte können sich auch für nicht öffentlich verfügbare Ausschreibungen/Projekte anzeigen lassen, welche Materialien für die Ausschreibung/das Projekt benötigt werden und die Projektbeteiligten diesbezüglich kontaktieren. Weitergehende Details zu nicht öffentlich verfügbaren Projekten können von Dritten nicht eingesehen werden. 
  7. Vertragsschlüsse über die Plattform
    1. Der Kunde erhält die Möglichkeit, über die Plattform Verträge mit anderen Unternehmen aus der Baubranche (z.B. Architekten, Generalunternehmer, Hauptunternehmern und Nachunternehmern) zur Mitarbeit in Bauprojekten abzuschließen (nachfolgend „Nachunternehmer-Vertrag“). Die Parteien des Nachunternehmer-Vertrags sind ausschließlich der Kunde und der jeweilige Architekt, Generalunternehmer, Hauptunternehmer oder Nachunternehmer etc.; Cosuno ist nicht Partei des Nachunternehmer-Vertrags. Der Inhalt des Nachunternehmer-Vertrags richtet sich ausschließlich nach den Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen der jeweilige Architekt, Generalunternehmer, Hauptunternehmer, Nachunternehmer etc.. Es liegt dabei in der alleinigen Verantwortung des Kunden und des jeweiligen Vertragspartners, gesetzliche Bestimmungen in der Vergabe und Bepreisung von Nachunternehmer-Verträgen einzuhalten.
    2. Die Erfüllung der vertraglichen Pflichten unter dem Nachunternehmer-Vertrag ist alleinige Verantwortung der Parteien des Nachunternehmer-Vertrags. Cosuno schuldet weder die Erfüllung der Pflichten einer Partei unter dem Nachunternehmer-Vertrag noch übernimmt Cosuno hinsichtlich des Nachunternehmer-Vertrags irgendeine Gewährleistung, Garantie oder Haftung. 
  8. Verfügbarkeit
    1. Kunden, die lediglich die kostenlosen Basisumfänge der Plattform nutzen, schuldet Cosuno keine bestimmte Verfügbarkeit der Plattform.
    2. Kunden die kostenpflichtige Premium-Umfänge nutzen, gewährt Cosuno während der Servicezeiten eine Gesamtverfügbarkeit der Leistungen am Übergabepunkt von 99% im Vertragsjahresmittel. Der Übergabepunkt ist der jeweilige Routerausgang über den die Plattform mit dem Internet verbunden ist. 
    3. Der Kunde verpflichtet sich, Cosuno unverzüglich über Störungen oder Beeinträchtigungen der Leistungen durch Übermittlung eines vollständigen Fehlerberichts zu unterrichten. Der Fehlerbericht muss mindestens eine detaillierte Beschreibung des Fehlers, Angaben über Zeitpunkt und Dauer des Fehlers sowie Angaben über das verwendete Gerät und den verwendeten Webbrowser enthalten. Fehlermeldungen sind per E-Mail an [support@cosuno.de] zu richten. Die Entgegennahme von Störungsmeldungen und die Behebung von Störungen erfolgt von Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 18.00 Uhr MEZ (ausgenommen gesetzliche Feiertage in Berlin sowie 24. und 31. Dezember eines jeden Jahres) (nachfolgend "Servicezeiten"). 
    4. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit bleiben Ausfallzeiten unberücksichtigt, (i) in Fällen, in denen die Leistungen aufgrund technischer oder sonstiger von Cosuno nicht zu vertretender Umstände (höherer Gewalt, Verschulden Dritter, Fehler in den IT-Systemen des Kunden etc.) nicht zur Verfügung stehen, (ii) aufgrund von Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere der verspäteten oder unvollständigen Übermittlung einer Fehlermeldung, (iii) während planmäßiger Wartungsarbeiten an der Plattform. „Planmäßige Wartungsarbeiten“ sind Wartungsarbeiten, die mindestens 24 Stunden im Voraus angekündigt werden und nicht länger als drei (3) Stunden pro Monat dauern.
  9. Betrieb und Änderungen der Plattform
    1. Cosuno ist bestrebt, dass die Plattform stets dem Stand der Technik entspricht. Cosuno ist berechtigt, regelmäßig Updates, neue Versionen oder Upgrades der Plattform durch- und/oder einzuführen (nachfolgend einheitlich als „Updates“ bezeichnet), um die Plattform an neue technische oder geschäftliche Bedürfnisse anzupassen, neue Funktionen zu implementieren oder Änderungen an bestehenden Funktionalitäten der Plattform vorzunehmen. 
    2. Sofern und soweit durch ein Update die Nutzung der Plattform durch den Kunden zum Vertragszweck wesentlich eingeschränkt wird (ein solches Update nachfolgend als „Wesentliche Änderung“ bezeichnet), wird Cosuno den Kunden über die Einführung der Wesentlichen Änderung spätestens vier (4) Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform informieren (nachfolgend „Änderungsmitteilung“). Widerspricht der Kunde der Wesentlichen Änderung nicht mit einer Frist von zwei (2) Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung (nachfolgend „Widerspruchsmitteilung“), wird die Wesentliche Änderung Vertragsbestandteil des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags. Cosuno wird den Kunden mit jeder Änderungsmitteilung über seine Rechte nach dieser Ziffer 8.2, insbesondere (i) das Widerspruchsrecht, (ii) die hierfür vorgesehene Frist und (iii) die Rechtsfolgen eines nicht fristgerecht erklärten Widerspruchs gegen die Wesentliche Änderung informieren. 
    3. Widerspricht der Kunde der Wesentlichen Änderung, wird Cosuno dem Kunden die Plattform ohne die Wesentliche Änderung weiter zur Nutzung zur Verfügung stellen, soweit dies nicht aus technischen oder geschäftsorganisatorischen Gründen unmöglich oder für Cosuno unzumutbar ist. Dem Kunden steht in einem solchen Fall das Recht zu, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund innerhalb einer Frist von vier Wochen (nachfolgend „Ausübungsfrist“) zu kündigen. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, wird die Wesentliche Änderung Vertragsbestandteil. Die Ausübungsfrist beginnt zu laufen, sobald Cosuno den Kunden in Textform über (i) die Nichtfortführbarkeit des Vertrags ohne die Wesentliche Änderung, (ii) das Sonderkündigungsrecht und (iii) die Rechtsfolgen des Verstreichens der Ausübungsfrist informiert hat.
  10. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Preisanpassung
    1. Die Nutzung der Basisumfänge der Plattform ist kostenlos. 
    2. Abhängig von dem bestellten Leistungs-Paket kann der Kunde ohne zusätzliche Vergütung innerhalb eines Abrechnungszeitraums eine bestimmte Anzahl neuer Projekte aktivieren und Nutzer anlegen, ohne dass hierfür eine zusätzliche Vergütung anfällt. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, (weitere) Projekte zu aktivieren bzw. Nutzer anzulegen und verpflichtet sich sicherzustellen, dass Projektanlagen nur von ihm hierfür berechtigten Nutzer vorgenommen werden. Für den Fall, dass der Kunde mit der Anlage eines Projektes oder der Einladung neuer Nutzer die vereinbarte Anzahl an Projekten bzw.  Nutzer überschreitet, verpflichten sich die Parteien über eine Anpassung des Vertrages zu verhandeln, die in der Regel auf den kostenpflichtigen Erwerb des nächsthöheren Leistungs-Paketes durch den Kunden gerichtete sein wird. Cosuno ist berechtigt, die die vereinbarte Anzahl überschreitenden Projekte bzw. Nutzer zu sperren, bis sich die Parteien wirksam über eine entsprechende Vertragsanpassung geeinigt haben. Gelingt eine solche Einigung nicht innerhalb angemessener Zeit, ist Cosuno zur dauerhaften Löschung derartiger Projekte bzw. Nutzer berechtigt.
    3. Etwaig gewährte Rabatte gelten jeweils – unabhängig von einer etwaigen Verlängerung der Vertragslaufzeit nach Ziffer 18.2 – nur für den ersten Abrechnungszeitraum.
    4. Die Vergütung für Sonderleistungen richtet sich nach dem Angebot oder einer sonstigen Individualvereinbarung zwischen den Parteien, vgl. Ziffer 5.1.
    5. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, gelten etwaige Leistungserweiterung in Form standardisierte Sonderleistungen nach Ziffer 5.5 oder Lizenzerweiterungen nach Ziffer 10.2 jeweils auch für alle nachfolgenden Abrechnungszeiträume und werden dem Kunden jeweils entsprechend der dann geltenden Preise berechnet.
    6. Für die Nutzung von Premium-Umfängen sind die im Bestellprozess bzw. dem Angebot genannten Preise und Zahlungsmittel maßgeblich. Soweit nicht abweichend vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Skontoabzug fällig. 
    7. Alle durch Cosuno ausgewiesenen Gebühren und Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Vergütung ist monatlich im Voraus zu zahlen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
    8. Cosuno ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung im Falle von Verlängerungen der Vertragslaufzeit nach Ziffer 19.2 in angemessener Höhe für zukünftige Abrechnungszeiträume anzupassen. Cosuno wird diese Preisanpassungen und den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Preisanpassung dem Kunden spätestens vier (4) Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitteilen. Beträgt die Preisanhebung mehr als 7% des bisherigen Preises, so kann der Kunde dieser Preiserhöhung mit einer Frist von zwei (2) Wochen ab Zugang der schriftlichen Mitteilung widersprechen. Widerspricht der Kunde einer Änderung im Sinne dieser Ziffer 10.7 form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Cosuno behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.
  11. Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel
    1. Cosuno gewährleistet, dass die Plattform nicht mit Sach- und Rechtsmängeln (nachfolgend „Mängel“) behaftet ist, die die Tauglichkeit der Plattform für den Vertragszweck mehr als unerheblich beeinträchtigen. Unwesentliche Beeinträchtigungen gelten nicht als Mangel.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, Cosuno auftretende Mängel unverzüglich mitzuteilen. Cosuno wird aufgetretene und ordnungsgemäß angezeigte Mängel an der Plattform innerhalb angemessener Frist beseitigen.
  12. Haftung von Cosuno
    1. Cosuno haftet ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB. 
    2. Cosuno haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
    3. Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung nach Ziffer 12.1, haftet Cosuno für einfache Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut oder vertrauen darf.
    4. Die verschuldensunabhängige Haftung nach §536a Abs. 1 BGB für bei Vertragsschluss bestehende Softwaremängel ist ausgeschlossen.
    5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie für schriftlich übernommene Garantien.
    6. Ein (anteiliges) Mitverschulden des Kunden ist zu berücksichtigen. Insbesondere haftet Cosuno für die Wiederbeschaffung von Daten nur insoweit, wie dies erforderlich ist, obwohl der Kunde alle erforderlichen und zumutbaren Datensicherungsvorkehrungen getroffen hat, um sicherzustellen, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
    7. Soweit gemäß den vorstehenden Regelungen die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, erstreckt sich dies auch auf die persönliche Haftung der Organe, der Arbeitnehmer und sonstiger Mitarbeiter, der Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Cosuno und gilt auch für die gesetzliche Haftung aus unerlaubter Handlung (einschließlich etwaiger Rückgriffsansprüche), nicht hingegen für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
  13. Cybersecurity, Sperrung
    1. Cosuno ist berechtigt, angemessene Abwehrmaßnahmen gegen unberechtigten Zugriff nach Ziffer 4.2 und/ oder Bedrohungen durch Cyberattacken oder sonstige Bedrohungen bspw. für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Privatsphäre), das Eigentum und sonstige Rechtsgüter des Kunden sowie Dritter und/ oder Cosuno selbst zu treffen. Je nach Schwere der Bedrohung und/ oder des Stellenwerts der bedrohten Rechtsgüter sind mitunter Maßnahmen erforderlich, die vorübergehend zu Einschränkungen der Erreichbarkeit und/ oder Funktionalität oder zu einer vollständigen Sperrung der Plattform oder des Accounts des Kunden führen. 
    2. Cosuno kann in diesem Zusammenhang sowie zur Wiederherstellung der vollständigen Zugänglichkeit und Funktionalität der Plattform Updates, insbesondere Sicherheitsupdates, durchführen. Für die Wiederherstellung der (vollständigen) Zugänglichkeit und Funktionsfähigkeit der Plattform ist unter Umständen die Mitwirkung des Kunden (wie etwa die Änderung des Passworts für den Account) erforderlich
  14. Vertragswidrige Nutzung, Schadensersatz
    1. Für jeden Fall, in dem im Verantwortungsbereich des Kunden unberechtigt eine vertragsgegenständliche Leistung in Anspruch genommen wird, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe derjenigen Vergütung zu leisten, die für die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen der für diese Leistung geltenden Mindestvertragsdauer angefallen wäre. Der Nachweis, dass der Kunde die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat oder kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten. 
    2. Cosuno bleibt berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
  15. Verjährung
    1. Ansprüche des Kunden, die auf der Verletzung einer nicht in einem Mangel bestehenden Pflicht beruhen, verjähren, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, innerhalb von einem Jahr beginnend mit der Entstehung des Anspruchs. Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem in Rede stehenden Schaden des Kunden um einen Personenschaden handelt. Ansprüche wegen Personenschäden verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.
    2. Rücktritt oder Minderung sind unwirksam, wenn der Anspruch auf die Leistung oder der Nacherfüllungsanspruch des Kunden verjährt ist.
  16. Nutzungsrechte
    1. Cosuno gewährt dem Kunden ein zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränktes, nicht übertragbares, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares Recht, die Plattform via Internet für den vereinbarten Vertragszweck zu nutzen. Darüberhinausgehende Rechte erhält der Kunde nicht. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Plattform oder Daten von Cosuno durch Dritte nutzen zu lassen, sie Dritten zugänglich zu machen oder auf sonstige Weise außerhalb des Vertragszwecks zu nutzen.
  17. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Minderung
    1. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnungs-, Minderungs- und/oder Zurückbehaltungsrecht gegenüber Cosuno nur, wenn sein jeweiliger Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch Cosuno anerkannt wurde. 
    2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde zudem nur ausüben, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
    3. Das Recht des Kunden zur Rückforderung tatsächlich nicht geschuldeter Vergütung bleibt von der Beschränkung der Ziffer 15.1 unberührt.
  18. Laufzeit, Kündigung
    1. Der Plattformvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von sieben Tagen ordentlich gekündigt werden. Sofern zwischen den Parteien zum Zeitpunkt der Kündigung ein Premium-Vertrag besteht, wird die ordentliche Kündigung des Nutzungsvertrages erst mit Ende des Premium-Vertrags wirksam.
    2. Die Laufzeit und die Kündbarkeit des Vertrags richten sich nach den Bestimmungen des Angebots bzw. de. Enthält das Angebot keine Angaben zur Laufzeit bzw. zur Kündbarkeit, so beträgt die Vertragslaufzeit ein (1) Jahr und verlängert sich automatisch um ein (1) weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Frist von mindestens drei (3) Monaten vor Ablauf der Laufzeit schriftlich durch eine der Parteien gekündigt wird.
    3. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Plattformvertrags und des Premium-Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die jeweils andere Vertragspartei insbesondere vor, wenn: 
    4. - eine der Parteien schwerwiegend gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen verstößt und deswegen der anderen Partei das Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist;
    5. - der Kunde mit der Zahlung fälliger Gebühren oder sonstiger Vergütungen auch nach Ablauf einer von Cosuno gesetzten, angemessenen Frist zur Abhilfe um mehr als zwei (2) Monate im Rückstand ist;
    6. - über das ganze Vermögen oder Teile des Vermögens einer Partei das Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder abgelehnt wird;
    7. - bei einer der Parteien ein Insolvenzgrund im Sinne der §§ 17 – 19 InsO vorliegt;
    8. - sich die Vermögensverhältnisse einer Partei derart verschlechtern, dass mit einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung nicht mehr gerechnet werden kann, auch wenn kein Insolvenzgrund im Sinne von §§ 17 – 19 InsO vorliegt.
    9. Kündigungen bedürfen der Textform. Der Kunde kann über die Plattform oder per E-Mail an support@cosuno.de kündigen.
    10. Cosuno weist den Kunden darauf hin, dass er für die rechtzeitige Sicherung seiner Datenbestände vor Beendigung des Vertrags selbst verantwortlich ist. Cosuno wird in diesem Zusammenhang angemessene Mitwirkungshandlungen unternehmen. Cosuno kann aus technischen Gründen einen Zugriff des Kunden auf dessen Datenbestände nach Beendigung des Vertrags in der Regel nicht gewährleisten. Während der Laufzeit des Vertrags wird Cosuno keine vom Kunden in die Plattform eingespeisten Daten löschen, sofern Cosuno dazu nicht rechtlich verpflichtet ist (z.B. aufgrund von Rechtsverletzungen durch die vom Kunden eingespeisten Daten).
  19. Geheimhaltung
    1. Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung zur Kenntnis gelangenden und bereits gelangten vertraulichen Informationen zeitlich unbefristet geheim zu halten und sie – soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszweckes bzw. der Bereitstellung und Weiterentwicklung der Plattform erforderlich ist – nicht weiterzugeben und nicht in sonstiger Weise zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen, weitere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Know-how, sämtliche Arbeitsergebnisse sowie das Geschäftsmodell von Cosuno.
    2. Von der Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
    3. - die der jeweils anderen Partei bei der Anbahnung des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
    4. - die öffentlich bekannt waren, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
    5. - die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei in diesem Fall vorab unterrichten und ihm Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
    6. Jede Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der jeweils anderen Partei in Textform, soweit nicht ausdrücklich andere Regelungen getroffen werden.
    7. Die Parteien werden durch geeignete vertragliche Abreden sicherstellen, dass auch die für sie tätigen Mitarbeiter und Auftragnehmer zeitlich unbefristet jede eigene Verwertung oder Weitergabe vertraulicher Informationen unterlassen. Die Parteien werden Mitarbeitern und Auftragnehmern vertrauliche Informationen nur in dem Umfang offenlegen, wie diese die Informationen für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen.
    8. Der Kunde willigt ein, dass Cosuno Angebotsinhalte des Kunden, insbesondere Preise, Preisbestandteile und aufgeführte Materialien, KI-gestützt analysiert und zur Bereitstellung KI-gestützter Leistungen sowie zur Weiterentwicklung der Plattform, einschließlich der verwendeten LLM-Technologie und anderen KI modellen, verarbeitet. Weiterhin willigt der Kunde ein, dass Cosuno Informationen aus Ausschreibungen/Projektinhalten zu aufgeführten Materialien für Zwecke der Kontaktaufnahme von Baustofflieferanten und sonstigen Dritten verfügbar macht. 
    9. Der Kunde willigt ein, dass Cosuno die Zusammenarbeit der Parteien für Werbezwecke z.B. in Form von Pressemitteilungen, Erwähnungen auf der Homepage oder auf Social-Media-Profilen publizieren darf. Der Kunde gestattet es Cosuno, in diesem Zusammenhang auch das Firmenlogo des Kunden zu verwenden. 
    10. Der Kunde kann seine Zustimmung nach Ziffer 19.5 bzw. 19.6 jederzeit durch Mitteilung an Cosuno in Textform mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Diese muss an support@cosuno.de gesendet werden. Ein Widerruf speziell zu Punkt 19.5 führt zu Einschränkungen von Features in der Plattform, welche durch KI gestützt sind. 
  20. Datenschutz, Datennutzung
    1. Cosuno behandelt personenbezogene Daten des Kunden entsprechend datenschutzrechtlicher Standards und Vorgaben. 
    2. Für die Bereitstellung der Plattform verarbeitet Cosuno personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) als Auftragsverarbeiter für den Kunden als Verantwortlichen. Die Verpflichtungen der Parteien im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO ("AVV") geregelt, die unter https://www.cosuno.com/de/datenschutz abrufbar ist. Die Parteien bestätigen, dass sie die AVV gelesen, verstanden und akzeptiert haben und dass die AVV mit Abschluss des Plattformvertrags in der dann gültigen Fassung ohne gesonderte Erklärung zwischen den Parteien verbindlich vereinbart wird. Im Falle von Widersprüchen zwischen der AVV und diesen AGB oder einer anderen vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien in diesem Zusammenhang haben die Bestimmungen der AVV Vorrang.
    3. Im Zusammenhang mit bestimmten Verarbeitungstätigkeiten (insbesondere im Zusammenhang mit Cyber-Security, Betrugsprävention, Compliance-Prüfungen und Produktverbesserung) kann Cosuno relevante personenbezogene Daten als Verantwortlicher verarbeiten
    4. Cosuno ist berechtigt, vom Kunden eingespeiste Daten im Rahmen der Plattform auch anderen Kunden zugänglich zu machen, sofern es sich dabei nicht um personenbezogene Daten handelt und keine Geschäftsgeheimnisse des Kunden betroffen sind.
    5. Cosuno ist berechtigt, vom Kunden zu dessen Vertragsbeziehungen mit Hauptunternehmern in die Plattform eingespeiste Daten in anonymisierter oder aggregierter Form zu verwenden. Cosuno wird dies insbesondere tun, um bestehende Funktionen der Plattform zu verbessern oder neue Funktionen der Plattform bereitzustellen.
  21. Sperrung von Inhalten und Beschwerdemanagement
    1. Cosuno behält sich das Recht vor, vom Kunden generierte oder auf der Plattform gespeicherte Inhalte zu entfernen oder zu sperren, wenn diese einen Verstoß gegen diese AGB darstellen, Rechte Dritter verletzen oder rechtswidrig sind. 
    2. Der Kunde kann entsprechende Verstöße per E-Mail an support@cosuno.de melden. 
  22. Schlussbestimmungen
    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien vereinbaren, die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder die Regelungslücke durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt hätten oder nach Sinn und Zweck von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der betreffenden Bestimmung bzw. die Regelungslücke bedacht hätten.
    2. Das zwischen den Vertragspartnern bestehende Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. 
    3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbindung herrührenden Ansprüche gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Berlin.

Stand: September 2024