Erfahren Sie im Blog, wie das LkSG ab 2024 Bauunternehmen beeinflusst und welche Schritte für Compliance und Risikomanagement erforderlich sind.
Seit dem 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Deutschland in Kraft und markiert einen bedeutenden Schritt, um Unternehmen in der Bauindustrie dazu zu verpflichten, diverse sozialökologische Standards entlang ihrer globalen Lieferketten zu wahren. Die Einführung dieses Gesetzes durch die Bundesregierung zielt darauf ab, die Übernahme von Verantwortung mittelgroße und große Unternehmen in Deutschland zu fördern.
Diese Verpflichtung wird ab dem Jahr 2024 auch auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erweitert, was rund 4.800 Unternehmen in Deutschland betrifft. Damit werden diese Unternehmen ebenfalls dazu angehalten, den Anforderungen des LkSG hinsichtlich Menschenrechten, Umweltschutz- und Sozialstandards in ihren globalen Lieferketten nachzukommen.
Die Sorgfaltspflichten der Unternehmen erstrecken sich grundsätzlich über die gesamte Lieferkette, angefangen vom Rohstoff bis zum fertigen Verkaufsprodukt. Die Anforderungen sind abgestuft und richten sich nach dem Einflussvermögen auf den Verursacher von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverschmutzung sowie den verschiedenen Stufen in der Lieferkette. Unternehmen müssen bei klaren Hinweisen auf Verstöße aktiv werden.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt die externe Überprüfung der Einhaltung des Gesetzes. Durch Kontrolle von Unternehmensberichten und Bearbeitung von eingereichten Beschwerden gewährleistet das BAFA die Durchsetzung der Sorgfaltspflichten. Bei Versäumnissen oder Verstößen können Bußgelder verhängt oder sogar der Ausschluss von öffentlichen Beschaffungen erfolgen.
Die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sind vielfältig und erfordern von Unternehmen die Einführung eines umfassenden Risikomanagementverfahrens. Dazu gehört eine gründliche Risikoanalyse, transparente Berichterstattung über ergriffene Maßnahmen, Mechanismen zur Abhilfe und Behebung von Verstößen sowie die Festlegung betriebsinterner Zuständigkeiten. Grundsatzerklärungen zur Achtung der Menschenrechte, Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern, sowie die Einrichtung eines effektiven Beschwerdeverfahrens sind weitere entscheidende Elemente.
Mit der Einführung des verschärften Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zum 01. Januar 2024 stehen Bauunternehmen vor neuen Herausforderungen. Nun müssen Firmen mit über 1000 Mitarbeitern umfangreiche Nachweispflichten erfüllen, um den gesteigerten Compliance-Anforderungen nachzukommen. Dies beinhaltet die Implementierung effektiver Risikomanagementverfahren, die Bereitstellung erforderlicher Bescheinigungen zur Vermeidung hoher Bußgelder, sowie transparente Berichterstattung und Dokumentation der Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten.
Unser Webinar "Nachweispflichten nach LkSG 2024" am 31. Januar 2024 wird wertvolle Einblicke und Lösungsansätze bieten, um diese neuen Anforderungen erfolgreich zu meistern.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) betrifft zwar nicht explizit kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Dennoch können KMUs in Kontakt mit den Anforderungen des Gesetzes kommen, insbesondere wenn sie Dienstleistungen erbringen oder Produkte an ein Unternehmen liefern, das selbst den Sorgfaltspflichten des LkSG unterliegt. In solchen Fällen gelten KMUs als "unmittelbare Zulieferer" des verpflichteten Unternehmens.
Für KMUs bedeutet dies konkret:
Diese Anforderungen an KMUs sind im LkSG so gestaltet, dass sie die Beteiligung und Kooperation in der Lieferkette fördern und sicherstellen, dass auch kleinere Unternehmen ihrer Verantwortung gerecht werden.
Die Nichtbeachtung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bußgelder, die bis zu acht Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes erreichen können, stellen eine finanzielle Belastung dar. Der Ausschluss von öffentlichen Beschaffungen für bis zu drei Jahre bei schwerwiegenden Verstößen und mögliche Wettbewerbsnachteile, einschließlich Vertrauensverlust, unterstreichen die Dringlichkeit der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen.
Für die Bauindustrie bedeutet das konkret, dass Unternehmen ihre gesamte Lieferkette auf mögliche Verstöße gegen Arbeits- und Menschenrechte sowie Umweltstandards untersuchen müssen. Dabei müssen sie auch die Bedingungen berücksichtigen, unter denen die Produkte hergestellt werden, die in der Bauindustrie zum Einsatz kommen. Hierzu gehören beispielsweise Stahl, Beton und Kies. Die Herstellung dieser Produkte kann mit Umweltbelastungen verbunden sein, wie etwa hohen CO2-Emissionen oder der Zerstörung von Naturräumen.
Die Bauindustrie ist zudem bekannt für den Einsatz migrantischer Arbeitskräfte. Das Lieferkettengesetz soll dazu beitragen, dass diese Arbeitskräfte nicht unter unzureichenden Arbeitsbedingungen arbeiten und angemessen entlohnt werden. Bauunternehmen müssen daher sicherstellen, dass ihre Zulieferer die Arbeits- und Menschenrechte ihrer Mitarbeiter respektieren und keine Formen von Zwangsarbeit oder Kinderarbeit zulassen.
Bauunternehmen müssen also ihre gesamte Lieferkette, also auch die Zulieferer ihrer Zulieferer, auf mögliche Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltstandards untersuchen. Sollten Verstöße festgestellt werden, müssen die Unternehmen geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese zu beheben. Hierbei können auch Kooperationen mit Zulieferern und Partnern hilfreich sein, um gemeinsam an Lösungen zu arbeiten.
Insgesamt soll das Lieferkettengesetz dazu beitragen, dass die Bauindustrie in Deutschland ihrer Verantwortung in globalen Lieferketten gerecht wird und zu einer Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Umweltschutz beiträgt. Unternehmen, die gegen das Lieferkettengesetz verstoßen, drohen Bußgelder und Schadensersatzforderungen von betroffenen Personen oder Organisationen.
Das Inkrafttreten des neuen Lieferkettengesetzes hat auch Auswirkungen auf Generalunternehmer in der Bauindustrie. Als Teil der Lieferkette sind sie ebenfalls verpflichtet, ihre Lieferanten und Zulieferer auf Verstöße gegen Arbeits- und Menschenrechte sowie Umweltstandards zu überprüfen und ein Risikomanagement einzuführen.
Als Generalunternehmer haben sie auch eine besondere Verantwortung gegenüber ihren Auftraggebern und können daher auch von diesen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn in ihrer Lieferkette Verstöße gegen das Lieferkettengesetz vorliegen. Zudem können sie als Bindeglied zwischen ihren Lieferanten und Auftraggebern dazu beitragen, dass Arbeits- und Menschenrechte sowie Umweltstandards eingehalten werden und so einen positiven Einfluss auf die gesamte Lieferkette haben.
Generalunternehmer müssen daher sicherstellen, dass ihre Zulieferer und Lieferanten die Anforderungen des Lieferkettengesetzes erfüllen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um Verstöße zu beheben. Hierbei können auch Kooperationen mit Zulieferern und Partnern hilfreich sein, um gemeinsam an Lösungen zu arbeiten.
Es ist davon auszugehen, dass Generalunternehmer verstärkt in die Pflicht genommen werden, die Einhaltung des Lieferkettengesetzes sicherzustellen und Verstöße zu vermeiden. Unternehmen, die sich nicht an die Anforderungen des Lieferkettengesetzes halten, können mit Bußgeldern und Schadensersatzforderungen rechnen, die für Generalunternehmer erhebliche finanzielle Auswirkungen haben können.
Das Lieferkettengesetz ist auch ein wichtiger Schritt hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft und stärkt die Bedeutung von ESG-Kriterien (Environmental, Social and Governance) für Unternehmen. Nachhaltigkeitskriterien werden immer wichtiger für Investoren und Kunden, die vermehrt Wert auf umweltfreundliche und sozialverträgliche Baupraktiken legen. Durch das Lieferkettengesetz werden Unternehmen dazu angehalten, ihre Verantwortung für Umwelt- und Sozialstandards in ihrer Lieferkette wahrzunehmen und dazu beizutragen, dass diese Standards eingehalten werden. Das Gesetz trägt somit auch zu einer positiven Entwicklung im Bereich ESG bei und kann dazu beitragen, dass Unternehmen in der Bauwirtschaft nachhaltiger und verantwortungsbewusster agieren.